Klingt als könnte es durchaus ein hübsches Stillleben abgeben.
Beiträge von Dino2025
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Ich finde Abgebenden sollten schon zur Kasse gebeten werden.
Aber im angemessenen Rahmen. Selbst wenn man zu dem Entschluss kommt dass der ehemalige Besitzer "Schuld" hat, dass ein Tier gefährlich wurde (zumindest wenn es nicht vorsätzlich war oder wiederholt vorkommt).
Es bringt niemandem was wenn Tiere jahrelang für zig tausende Euros irgendwo aufbewahrt werden.
Was wäre denn für dich ein angemessener Rahmen? Und wer trägt die Kosten, wenn das Soll erfüllt ist? Es geht ja hier auch um Verantwortlichkeiten. Die eigentliche Frage ist doch, unter welchen Voraussetzungen kann und darf ich mich eines von mir angeschafften Tieres entledigen. Wann endet meine Verantwortung und wann endet die einer Gesellschaft. Aktuell ist die Tötung eines Tieres aus vernünftigen Gründen gestattet. Gefahrenabwehr ist ein solcher, finanzielle Mittel eher nicht und eine fehlende Möglichkeit der Verwendung des Tieres sowieso nicht. Also solange wir Hunde nicht essen, wird es schwierig einen Hund zu töten, der tierschutzkonform und sicher gehalten werden kann.
Klar könnten wir die Gesetzeslage auch so ändern, dass wir Tiere auch dann töten dürfen, wenn es in der Gesellschaft keine Verwendung mehr für sie gibt. Ist ein Hund nicht zu vermitteln, dann wird er eben getötet. Das machen ja viele Länder so. Meinen ethisch-moralischen Ansprüchen würde das nicht genügen, das gebe ich gerne offen zu. Für mich hat auch das Leben eines Hundes einen Eigenwert und darüber muss man sich eben bewusst sein, wenn man sich ein Haustier anschafft.
Gute Frage, was angemessen wäre.
Auf jeden Fall deutlich mehr als die übliche Abgabegebühr. Als Richtwert vielleicht maximal die Summe die ein gesunder Hund in seinen Restleben sowieso kosten würde?
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Ich finde Abgebenden sollten schon zur Kasse gebeten werden.
Aber im angemessenen Rahmen. Selbst wenn man zu dem Entschluss kommt dass der ehemalige Besitzer "Schuld" hat, dass ein Tier gefährlich wurde (zumindest wenn es nicht vorsätzlich war oder wiederholt vorkommt).
Es bringt niemandem was wenn Tiere jahrelang für zig tausende Euros irgendwo aufbewahrt werden.
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Sachkundenachweis (für jeden) finde ich ok - eine kleine, aber eigentlich für jeden machbar Hürde vor der Anschaffung.
Versicherungspflicht dann bitte auch mit (wie heißt das noch mal..?) Annahmezwang. Es kann nicht sein dass Versicherungen einen im Schadensfall rauswerfen können und man dann trotz Versicherungspflicht Probleme hat eine neue zu finden.
Mit der Hundesteuer könnte man städtische Tierheime finanzieren. Von mir aus könnte die dann auch moderat erhöht werden (nicht so extrem wie mancherorts bei Listenhunden), wenn sie wirklich zweckgebunden wäre.
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Ich finde den Gedanken alles immer komplizierter und reglementierter zu machen auch nicht wirklich prickelnd.
Ich habe auch den Eindruck, dass die Hundehalter eigentlich zunehmend vernünftiger werden. Die "ich hatte schon immer Hunde und hab das schon immer so gemacht"-Leute werden weniger und die Neuhalter vernünftiger. Ist zumindest mein Eindruck.
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Eine Einzelfallentscheidung nach 2 (!) Jahren.
Kann man den Verantwortlichen hier wirklich einen Vorwurf machen?
Leute hätten 2 Jahre Zeit gehabt sich zu melden/bewerben, um ihn zu übernehmen. Wenn jetzt kurz vor Ende jemand kommt und "hier!" schreit, wirkt das nicht nach wohlüberlegter Entscheidung von passender Stelle, sondern unüberlegt und gefährlich.
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Geschirre scheuern auch gerne mal in den Achseln, wenn sie nicht gut sitzen.
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Joa, ein lockeres Halsband mit Marke dran.
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Sascha hat ja bereits aufgeführt was mit einer Gefährlichkeitsfeststellung für den Halter alles einhergeht.
Ich finde bei einem Hund der seinen Besitzer abhaut (hier muss man auch unterscheiden ob der Besitzer sich grundsätzlich fahrlässig verhält oder z.B. einmalig die Sprungkraft seines Hundes unterschätzt hat) und "nur" ein Wildtier gejagt und eventuell erwischt hat ist es vollkommen ausreichend Auflagen zu verhängen und dem Halter die Chance zu geben es besser zu machen.
Ich sehe den Mehrwert nicht, dass der Besitzer und sämtliche Personen die vielleicht mal mit dem Hund Gassi gehen müssen zusätzlich z.B ein sauberes Führungszeugnis vorlegen müssen oder der Halter das zehnfache an Hundesteuer zahlen muss.