Wobei man auch erwähnen muss, dass der Gesetzgeber (wichtig für evt. Beschwerden) einem Hund in einem Mietshaus 30 Minuten bellen am Tag erlaubt. 10 Minuten bellen am Stück/ und nicht länger als 30 Minuten pro Tag.
Allerdings sollte man die Ruhezeiten beachten.
https://www.landtiere.de/weitere-tiere/…r-91516561.html
Nachts daf ein Hund bis zu 15 Minuten Minuten bellen.
https://www.vergleichen-und-sparen.de/tierwissen/hun…er/hundegebell/
Als ich noch mit meinem wachsamen Terrier in einer Mietwohnung mitten in der Innenstadt gewohnt habe, habe ich mir folgende Formel gemerkt: 10-30-15 und in den Ruhezeiten sollte man (m)einen Hund nur sehen und nicht hören.
Bei mir hab es i durch diese Vorgehensweise in 10 Jahren leben in der Mietwohnung nie ein Problem wegen Hundegebell, obwohl meine direkten Nachbarn wirkliche Stänkerer waren. Und sich ihr erst mittelgroßer Mischling sowie der später nach dem Tod des Ersthundes angeschaffter DD-Rüde im Mietshaus aufführen durfte wie die sprichwörtliche Axt im Walde.
Meine Nachbarn waren nämlich der Meining, dass das Mietshaus einer Genossenschaft Ihnen ganz allein gehört.