Sondern auch zb den Pferdehalter, der beim Ausritt vom Pferd fällt und dessen Pferd nach Hause läuft und dabei zb in ein Auto läuft und den Autofahrer schwer verletzt oder noch schlimmeres. Auch da verwirklicht sich die typische Tiergefahr, die der Pferdehalter nicht körperlich (logisch) und auch sonst offensichtlich nicht unter Kontrolle hatte..
In dem Fall ist der Pferdehalter erst mal zu 100% haftbar. Tiergefahr hat aber überhaupt gar nix mit Fahrlässigkeit zu tun.
Wenn bei den Ermittlungen der Verdacht entsteht, dass der Reiter grob fahrlässig gehandelt hat, dann wird das entsprechend verfolgt und ein Urteil gefällt. Das passiert immer im Einzelfall.
Das gleiche passiert bei Vorfällen mit Hunden. In diesem Fall ist das Gericht nun mal zu dem Ergebnis gekommen, dass die Halterin es hätte besser wissen müssen. Da hat mit Sicherheit die Rasse der Hunde eine Rolle gespielt, die mangelnde Sicherung, das Gesamtgewicht der Hunde.
Das ist jetzt aber kein geltende Regelung "Niemand darf mehr mit drei Hunden raus" oder "Es ist immer fahrlässig, mit drei großen Hunden raus zu gehen". Das Gericht kam in diesem Fall zu diesem Ergebnis.
Sollte tatsächlich morgen jemand von drei Chihuahuas oder drei Labbis getötet werden, wird ein Gericht sicherlich auch darüber entscheiden...
Ich finde es allerdings richtig, wenn es, wie in manchen Bundesländern, Vorschriften dazu gibt, wieviele große Hunde gleichzeitig geführt werden dürfen.