Beiträge von *Waldi*

    Gehen wir mal weg vom "zerfleischen". Würde hier jeder zu 100% in jeder Situation garantieren, dass der eigene Hund NIE Mensch oder Tier verletzen würde!? Selbst in einer völligen Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnten???

    Aber es geht doch hier um genau diesen Fall.

    Es WAR nun mal keine " völlige Ausnahmesituation die nicht beeinflusst werden konnte".

    Es betrifft uns sehr wohl alle

    Ja klar - meine persönliche Risikoabwägung ist auch entsprechend.

    Ich fühle mich eigentlich relativ sicher, dass ich nicht in die Situation komme, dass mein Hund einen Menschen zerfleischt.


    Ich sehe jetzt nicht, was sich durch das Urteil geändert hat.

    Es ist ein Urteil, in einem konkreten, grausigen Fall, in Österreich. kein neues Gesetz.


    Und:


    genau das - Gesetze für ALLE könnten nach solchen Vorfälle verschärft werden - ist doch der Grund, warum ich so drauf rumgeritten bin, dass eben NICHT alle Hunde gleich gefährlich sind.

    Das wird mir dann als "Kampfhunde-Verteufeln" ausgelegt. Dabei geht es mir nur darum, dass ich es nicht ok finde, wenn alle Hundehalter (abgesehen von der Tiergefahr, mgl. Unfällen etc) in den "alle Hunde sind gefährlich" Topf geschmissen werden.


    Ich sehe bei Haltern von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht und finde es richtig, wenn sich das in Gesetzgebung und Rechtssprechung niederschlägt.

    Bei manchen oder bei allen grundsätzlich? Genau das ist nämlich der entscheidende Knackpunkt. Ist es grundsätzlich grob fahrlässig mit drei mittelschweren Hunden unterwegs zu sein oder ist es das nur unter bestimmten Bedingungen?

    Ich verstehe schon, worauf du rauswillst. Ich sehe es nur nicht ganz so.


    Wenn jemand zu Tode kommt, weil man seine drei Hunde nicht halten bzw. kontrollieren konnte, dann muss man (offensichtlich) damit rechnen, wegen grober Fahrlässigkeit belangt zu werden. Das ist in meinem Empfinden richtig so.


    Solange es kein Gesetz dagegen gibt, kann man sich entscheiden, ob man dieses Risiko eingeht oder nicht.


    Man kann sich natürlich auch hinstellen und eindeutige Gesetze fordern - dann wird es halt verboten, und dann haben alle Hundehalter den Salat.

    Weil es ein paar wenige gibt, die sich weigern, das Potential der eigenen Hunde anzuerkennen und zu respektieren.

    Ein wenig erschrecken tut es mich trotzdem, wenn Tierhalter bei einer verwirklichten Tiergefahr automatisch von einer Fahrlässigkeit des Halters mit strafrechtlicher Relevanz ausgehen.

    Ich kann das - ein bis zur Unkenntlichkeit zerfleischter Mensch, Leichenteile im Magen des Hundes - beim besten Willen nicht als "verwirklichte Tiergefahr" ansehen. Das geht weit, weit darüber hinaus.


    Und "automatisch" war da auch nichts. Es sind bestimmte Fakten bekannt - 3 Hunde, schlechte Ausrüstung usw. - aufgrund dessen man von Fahrlässigkeit ausgehen kann. Nicht einfach so.

    also halte auch ich es ohne weitere Kenntnisse der evtl. vorhandenen Problematiken der Hunde nicht für ausgemacht, dass ich der Halterin VOR diesem Vorfall unterstellt hätte, dass sie fahrlässig handelt, wenn sie ihre drei Hunde gleichzeitig ausführt.

    Dazu noch:

    Das Urteil wurde NACH dem Vorfall gefällt. Und da wurde es eben manifest, dass es so war.

    Wenn nie was passiert wäre, dann wäre sie auch nie verurteilt worden.


    Wenn es ein Gesetz/eine Verordnung gäbe, dass das Führen von mehreren großen Hunden oder mehreren Hunden bestimmter Rassen verbietet (wie ja in manchen dt. Bundesländern der Fall ist): Dann hätte wegen Verstosses gegen ebendieses Gesetzes belangt werden können, auch ohne Vorfall.


    Für "grobe Fahrlässigkeit" bzw fahrlääsige Tötung konnte sie nun mal nur NACHDEM etwas passiert ist, belangt werden. Man kann ja nicht wegen Totschlag oder ähnlichem strafverfolgt werden, wenn niemand tot ist.

    Es geht um die Frage, ob es richtig wäre, wenn der Halter grundsätzlich für die Tiergefahr seines Hundes haftet, weil er ja immer noch sorgfältiger seinen Hund hätte führen können

    Er haftet, egal wie sorgfältig er seinen Hund geführt hat. Wenn durche den Hund was passiert, ist man in der Haftung.


    Dass mir aber eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird, weil mein Köter im Freilauf auf die Straße oder den Radweg gerät, viel viel wahrscheinlicher und nein, da möchte ich nicht strafrechtlich verfolgt werden, obwohl ich nach bestem Wissen und Gewissen im Vorwege alle Sorgfalt habe walten lassen.

    Von welchem Fall reden wir denn?

    Wenn man über das Beispiel "Hund läuft frei, gerät auf die Fahrbahn und verursacht einen Unfall" sprechen, wäre es hilfreich, den konkreten Fall zu kennen, und was geurteilt wurde.


    Da wirds dann vermutlich wieder auf alles mögliche ankommen: Wie nahe an der Strasse etc.

    Das sollte man sich dann genauer anschauen.


    Ich kenne zwar Fälle, wo Hunde/Pferde auf die Strasse gerieten und Unfälle verursacht haben (zum Glück kenne ich keinen, wo ein Mensch zu Schaden kam) und obwohl natürlich alle in der Haftung waren, ist niemand wegen Fahrlässigkeit verurteilt worden.


    Ich glaube, du konstruierst da gerade was.

    Und weil du es für dich für ausgeschlossen hältst, ist es egal?

    Was soll egal sein?


    Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.


    Ich finde es richtig, wenn ein Mensch dafür strafrechtlich belangt wird, wenn er sich grob fahrlässig verhält und das dann gravierende Folgen hat. Egal, ob ich das bin oder jemand anders.

    Das würde allerdings in der Konsequenz bedeuten, dass Tiere eigentlich nicht mehr zu halten sind, da sich ein Tierhalter nicht darauf verlassen kann, dass er keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er seine Tiere sachkundig und unter allgemein üblichen und anerkannten Sicherungsmaßnahmen hält und erzieht.

    Hmmm, so ganz kann ich dir nicht folgen.


    Ich weiß nicht genau, wie die Richter ihre Einschätzung begründen (weiß ja noch niemand) - im vorliegenden Fall kann man durchaus in Frage stellen, dass die Hunde "angemessen und sachkundig" gesichert waren. Nur 2 mit Maulkorb, Maulkorb hat nicht gehalten, Hund konnte sich losreissen usw. Rasse hin und her - ich denke, da war viel Fahrlässigkeit im Spiel, und die Richter dachten das auch.


    Und zweitens muss ja auch erst mal was passieren, bevor man strafrechtlich verfolgt wird. Es geht ja hier nicht um Prävention, sondern um die Verurteilung NACH der Tat. Aus einem Urteil ergibt sich ja nicht automatisch eine neue Gesetzgebung (unser Rechtssystem basiert nicht auf Präzendenzfällen)


    Jedem Hundehalter muss klar sein, dass er mit seinem Tier einen Unfall verursachen kann, für den er voll haftbar gemacht werden kann und evtl. auch strafrechtlich belangt werden kann (ich weiß es nicht, ob z.B. Freilauf an einer befahrenen Strasse als Fahrlässigkeit verurteilt werden könnte?). Genau wie jedem Autofahrer usw.

    Das wird dann in jedem Einzelfall verhandelt.


    Ich sehe beim besten Willen für mich nicht das Risiko, dass sich mein Hund losreisst und einen Menschen tötet. Von daher habe ich auch keine Befürchtungen, dass ich deswegen ins Gefängnis kommen könnte.


    Klar, das dachte die Frau auch... logisch. In ihrem Fall hatte sie eben unrecht.

    Sollte ich auch unrecht haben, wird es bestimmt auch in der Zeitung stehen. Und wenn mein Begleithund jemand tötet, ja dann nehme ich die Strafe an. Angst davor habe ich aber nicht.