Ein Urteil von "heutzutage"
Hundebiss: Schmerzensgeld wegen Mitschuld gekürzt | ADAC
"Mitverschulden wegen Streichelversuch
Allerdings war der Taxifahrerin nach Ansicht des Gerichts ein Mitverschulden von 30 Prozent anzulasten. Diese hätte in dem einmaligen Ablecken ihrer Hand kein „Anfreunden“ mit dem Terrier sehen dürfen. Sie durfte nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass er sich von ihr streicheln lassen würde, so das Gericht. Die Taxifahrerin war für den Hund weiterhin eine Fremde. Es sei ein völlig typisches Verhalten von Hunden, dass die Handbewegung in Richtung des Tiers von diesem als Angriff gewertet werden könne. Das Gericht reduzierte das Schmerzensgeld wegen des Mitverschuldens der Taxifahrerin daher auf 1190 Euro."
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