Das hat man aber bei Züchtern doch auch, ohne die Orgas in Schutz nehmen zu wollen. Da gibts (ich glaube das hatte ich hier im Forum gelesen) dann im Vertrag „Hund muss an zwei Ausstellungen teilnehmen“, das find ich im Grunde noch schlimmer.
Eigentlich wäre es so einfach, wenn Tiere nicht dem normalen Kaufrecht wie Sachen unterliegen würden und ein Ausschluss der Sachmängelhaftung möglich wäre. Dann müssten auch nicht solche Konstrukte her. Aber da fehlt dem Gesetzgeber leider immer noch der Wille zu.
naja, das mit den Ausstellungen kann ich sogar nachvollziehen, weils ja darum geht, eine Rasse zu erhalten und da dann eine Beurteilung für die Zuchtstätte evtl wichtig sein kann, keine Ahnung.
Die Konstrukte entstehen, weil manche Menschen halt meinen, solche Verträge mit seltsamen Bedingungen aufsetzen zu müssen, der Vertrag von Bonnie zeigt mir ja, daß auch ein TschVerein einen vernünftigen Vertrag aufsetzen kann, wo der Hund nach Übergabe des Geldes + Unterschrift dann tatsächlich mir gehört.