Der Vermieter kann Hundehaltung verbieten, wenn er es im Einzelfall begründen kann. Und tatsächlich würde ich bei einem Vertrag, der ausdrücklich nur Kleintierhaltung erlaubt, nicht einfach so einen Hund anschaffen, sondern entweder vorher für klare, rechtswirksame Verhältnisse sorgen oder aber eben eine neue Wohnung suchen.
Du hast insofern recht, ich hab da nochmal nachgedacht, als eine Nichtnennung nicht automatisch ein Verbot ist.
Ob aber ein Hund zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, ist eine zweite Frage (und da hängt es wieder von den Gerichten ab). Und es schwebt wieder die Gefahr des Verbotes über dem Mieter. Also lieber vorher mit dem Vermieter sprechen als irgendwann vor der Forderung zu stehen, den Hund abgeben zu müssen.
Ja, aber damit der Vermieter damit durchkommt, muss es sich schon um einen gefährlichen Hund/Listenhund handeln oder der Hund zerlegt die Wohnung/kläfft die ganze Zeit die Nachbarschaft zusammen oder du möchtest 5 Hunde in einer kleinen Wohnung halten/züchten ... sowas halt. Ansonsten wird er ziemlich sicher vor Gericht verlieren.
Aber klar, ein Gespräch und eine vorherige Einigung ist immer besser. Nur halt nicht zwingend erforderlich. Als Mieter hat man in Deutschland sehr viele Rechte. Die sind nur nicht jedem bekannt und viele trauen sich auch nicht, gegen den Vermieter vorzugehen.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…818&pos=0&anz=1