Beiträge von Stilles Wasser

    EDIT

    Fahrlässigkeit muss eben schon vor dem Vorfall offensichtlich sein. Wenn normal sachkundige Hundehalter vor einem Vorfall grundsätzlich kein Problem in einem Verhalten sehen, dann ist der Hundehalterin mit der gleichen unterstellten Sachkunde im Nachhinein eben auch kein Vorwurf zu machen. Das Verhalten muss schon VOR dem Vorfall offensichtlich als fahrlässig zu bewerten sein.

    Ich (und auch andere normale HH hier im Thread) sehen aber ein Problem bei manchen HHs, die mit mehreren (großen/schweren) Hunden unterwegs sind. Finde ich bei einem bestimmten Gewichtsverhältnis (und anderen Dingen, die da mit reinspielen, wie Gesundheitszustand des HH oder verwendetes Equipment) grundsätzlich fahrlässig.

    Genauso finde ich es fahrlässig, seinen Hund an einer stark befahrenen Straße (Hauptstraße durch’s Dorf/Bundesstraße von Dorf A nach Dorf B/die meisten Straßen in größeren Städten) frei laufen zu lassen … da muss ja früher oder später was passieren, der Hund erschrickt sich vor irgendwas und springt auf die Straße oder sieht etwas oder oder oder.

    Ohje was ne story.

    Verstehe nicht ganz wieso man bei einem offensichtlich bissigen Hund nicht direkt die Polizei ruft und sich lieber noch zig mal beißen lässt? Auch finde ich das echt Fahrlässig von deinem Tierarzt, das du mit dem bissigen, fremden Hund alleine im Nebenraum verweilen sollst.. Da hätte ja sonst was passieren können.

    Aber immerhin ein happy end

    Naja, in so einer Situation kann man auch schnell mit dem Management überfordert sein. Man will ja verhindern, dass noch irgendwer anders zu Schaden kommt und das beste für den Hund und und und. Aber du hast selbst nur zwei Hände und kannst dich nicht um alles alleine kümmern.

    Aber ich hätte mich sicher nicht die ganze Zeit weiter beißen lassen, der Hund hätte recht bald mein Echo erlebt. Wenn ja sogar ein Maulkorb vorhanden war (und mehrere Personen), kann man den auch mit Zwang aufsetzen (z. B. nachdem man den Hund auf dem Boden fixiert hat).

    Müssen nicht alle Leute in Niedersachsen Hundeführerschein machen, unabhängig von der Größe?

    In Niedersachsen ja (mit Ausnahmen für Jäger, Tierärzte etc.), aber in (Ober-)Österreich bislang nicht und zukünftig dann halt nur alle HH großer Hunde (40 cm / 20 kg wie es auch in NRW definiert ist, aber in NRW müssen sie halt nur eine Theorieprüfung machen).

    _______________________________________________________________________

    Niedersachsen:

    • Theorie (vor Anschaffung)
    • Praxis (innerhalb eines Jahres nach Anschaffung)
    • Hundezentralregister
    • Haftpflicht
    • gilt für alle Hunde

    Nordrhein-Westfalen:

    • Theorie (Sachkundeprüfung beim Tierarzt)
    • Meldung beim Ordnungsamt (unabhängig von der Hundesteuer)
    • Haftpflicht
    • gilt für große Hunde (40/20 Regel)

    Novelle Österreich:

    • Theorie für alle Hunde (6 Stunden)
    • Praxis (für große Hunde/Listenhunde)
    • Maulkorb und Leinenpflicht (für Listenhunde)
    • Haftpflicht etc. weiß ich nicht genau, wahrscheinlich auch

    Ich bin gespannt was dabei raus kommt und ob es auch für andere Besitzer neue Regelungen geben wird.

    Anlass für Verschärfung des Hundehaltegesetzes

    Die tödliche Bissattacke war auch Anlass, in Oberösterreich eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen. Auf eine entsprechende Novelle haben sich im Unterausschuss bereits die Landtagsparteien verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe.

    Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull oder Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“.

    Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße das, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis – sechs Stunden für kleine Hunde – auch einen Praxistest – eine Alltagstauglichkeitsprüfung – absolvieren müssen. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halterin oder Halter in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr und bei Menschenansammlungen überprüft. Zudem ist beabsichtigt, Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden zu geben.

    Also quasi niedersächsischer Hundeführerschein für alle großen Hunde (40/20 Regel wie in NRW) + für Listenhunde sowieso Leinen- und Maulkorbpflicht.

    Stört nur mich diese kahle Optik der meisten hier verlinkten Exemplare? Wie fügen sich die in eure Inneneinrichtung ein? :thinking_face:

    Ich habe seit vielen Jahren 2x diese hier:

    https://www.alsa-hundewelt.de/futterbehaelte…0a-4caa0d90ee54

    Damals war sie allerdings sehr viel günstiger wenn ich mich richtig erinnere. Aber abgesehen vom aktuellen Preis absolut genial das ding :)

    Wo siehst du da einen gewaltigen Unterschied?

    15 Monate Bewährung (davon 5 Monate in Haft) VS 18 Monate Bewährung (davon 6 Monate in Haft) ist doch recht nah beieinander.

    Lediglich die 40k VS 65k € Schmerzensgeld sind schon ein Unterschied.

    Auch ein Fall aus Österreich. Ein toter Junge. Ähnliches Strafmaß.
    Rottweiler biss Buben tot: Urteil bestätigt - wien.ORF.at

    In diesem Fall liegt z.B. mMn eindeutig eine grobe Fahrlässigkeit vor.

    Hmm, wenn man das mal vergleicht:

    Minuspunkte:

    HH (leicht) betrunken

    • nicht der erste Vorfall und nicht an die Auflagen gehalten (Maulkorb + kurze Leine)

    Pluspunkte:

    • nur mit einem Hund unterwegs (nicht so ein Kräfteungleichgewicht)

    • der herumschaukelnde Junge dürfte ein viel stärkerer Trigger sein als eine Joggerin, denen man ständig begegnet

    • schätze der Angriff selbst war weniger heftig und wäre bei einem älteren Kind auch nicht tödlich ausgegangen

    Ich als Joggerin - gerne in den frühen Morgenstunden - kann von ZIG Vorfällen mit Hunden ALLER Rassen berichten.

    am häufigsten wurde ich bisher von Hütehunden belästigt, aber das sind auch die, die ich am häufigsten treffe.

    Kein Halter hat dabei seinen Hund im Vorfeld schon zurück gerufen oder wäre in der Lage gewesen seinen Hund abzurufen.

    Aber das ist ja mittlerweile - zumindest bei uns - eine generelle Krankheit, dass Hunde prinzipiell nicht mehr abgerufen werden, wenn Spaziergänger, Radfahrer oder auch andere angeleinte Hunde entgegen kommen.

    Ja, das ist so eine Unart, die viele HH zeigen und worunter der Ruf von uns allen leidet. Weil meiner (bislang) noch nicht rückrufbar ist, läuft er zu 99% auch nur im eigenen Garten, eingezäunten Plätzen oder dergleichen frei und ist sonst immer angeleint (mit ganz ganz seltenen Ausnahmen ... was aber fahrlässig wäre, wenn irgendwas passieren sollte).