Beiträge von Stilles Wasser

    Ich weiß welchen Punkt du meinst. Wenn Nala tiefenentspannt ist, könnte ich diesen Punkt auch finden und "nutzen". Aber in Stresssituationen? Und dann noch fremde Leute? Halte ich nicht für realistisch und durchsetzbar. Zumindest ich würde mir das nicht zutrauen.

    Beim Gedanken an den letzten Tierarztbesuch musste ich deshalb etwas schmunzeln. Im Leben nicht wäre irgendjemand nah genug an diesen Punkt gekommen, so wie die gezappelt, sich gewunden und wahllos um sich geschnappt hat. Noch dazu bei ihrem Minikiefer (sie wiegt nur knapp 5kg).

    Gut, so einen Minihund kannst du wahrscheinlich auch mit einer Hand am Boden fixieren, da brauchst du das nicht. :rolling_on_the_floor_laughing:

    Aber bei ihm ging es wohl um einen DSH.

    Doch, wenn es nach "Es ist etwas passiert, DESWEGEN war das Handeln fahrlässig." geht, eben schon! Denn auch in diesen Situationen hatte ich keine "ausreichende Kontrolle über den Hund". Ich hätte ja auch den Hunden einen Maulkorb aufsetzen können, wenn sie auf dem eingezäunten Grundstück frei laufen. Das ist eben die Bedeutung der von *Sascha* genannten Aussage!

    Glücklicherweise war es so nicht, und wird hoffentlich auch nicht so, sondern: Es wird geprüft, welche Sicherungsmaßnahmen waren vorhanden, welche wären aufgrund einer kompetenten Person notwendig gewesen, und aus dieser Beziehung ergibt sich eine Fahrlässigkeit oder auch nicht.

    Ja, aber so funktioniert unser Rechtssystem zum Glück nicht. Du haftest zwar schon, wenn ein Einbrecher sich in deinem Garten das Bein bricht oder vom Hund angefallen wird, aber bist doch nicht wegen grober Fahrlässigkeit dran. Gerade in den genannten Beispielen, wo die Eindringlinge sogar vom Hund wissen und ihn streicheln wollen, sind sie das Risiko selbst eingegangen.

    So war auch die Begründung vom Gericht nicht ... "fahrlässig = weil was passiert ist". Nein, grob fahrlässig, weil zierliche Frau mit 3 schweren Hunden ... die zudem Listenhunde sind ... und womöglich schlechtes Equipment (Maulkörbe abgefallen) usw. Da gibt es ja etliche Punkte, die das Gericht als Begründung anführen kann.

    Achtfastneun

    Wenn dein Hund Zahnkontrolle/Medical Training kennt, kannst du ja mal gucken, ob du den von mir beschriebenen Punkt findest. Mit der Hand den Unterkiefer umfassen und dann mit Daumen + Zeigefinger das Zahnfleisch nach innen drücken (es ummantelt deine Finger wie ein Kondom quasi). Schmerzen im Mund kennen wir sicher alle und können uns vorstellen, wie es ist, sich auf das eigene Zahnfleisch zu beißen (liegt glaube an den vielen Nerven im Mundraum).

    Klingt vielleicht etwas abenteuerlich, aber es funktioniert wirklich und könnte euch oder euren Hunden mal das Leben retten, wenn ihr tatsächlich von einem Wolf oder Fremdhund mit Tötungsabsicht angegriffen werdet.

    Mindestens die, wo sich andere Personen unverantwortlich verhalten.

    • Person überklettert oder den Zaun des Anwesens, um den Hund zu streicheln.
    • Kind wird von Elternteil über den Zaun gehoben um den Hund zu streicheln.
    • Personengruppe stürmt auf den Hund zu

    Das ist halt das Problem bei "Fährlässigkeit und Strafbarkeit, WEIL etwas passiert ist." (unabhängig von einer Berücksichtigung des Verhalten des Hundehalters).

    Und das ist halt der feine und riesige Unterschied zu "Verhalten war fahrlässig, weil ein sorgfältiger Halter das nicht gemacht hätte, UND DESWEGEN ist etwas passiert."

    Zumindest bei den ersten beiden Punkten, wo jemand in dein Grund und Boden eindringt, wärst du sicherlich nicht wegen Fahrlässigkeit dran (außer der Zaun war ein Witz und völlig ungeeignet). Beim dritten Punkt kommt es auf die Situation an.

    Um eine Mauli unter Zwang und von der Ferne anzulegen braucht es auch geeignetes Werkzeug und gutes Know How das gehört leider nicht unbedingt zum Tagesgeschäfft eines Tierärztes (bissige Hunde schon, aber die sind für gewöhnlich mit ihren Besitzern da und betreten natürlich schon gesichert die Praxis).

    Nicht aus der Ferne, der Hund kommt dir doch ganz nah und beißt in deinen Arm/Bein etc.

    Aber du schriebst was von "der Hund würde mein Echo erleben". Wie soll das aussehen? "Nein Fiffi, aus! Man darf nicht beißen!" Oder würdest du ihn anbrüllen?

    Nein, verbal wirst du einen fremden Hund in so einer Ausnahmesituation höchstwahrscheinlich nicht erreichen.

    Entweder wie oben beschrieben nur seinen Kopf/Kiefer unter Kontrolle bringen (der Griff selbst ist vlt. unangenehm, aber Schmerzen fügt sich der Hund nur selbst zu, wenn er weiter beißt) und ihm dann den vorhandenen Maulkorb überstülpen. Oder ihn mit Körperkraft (Personen waren ja einige vor Ort, das ganze Praxisteam usw.) auf dem Boden fixieren und dann könnte man auch wieder den Maulkorb aufziehen.

    Also Schutzhandschuhe hat mein Tierarzt keine.das am Boden fixieren sagt sich einfacher als es tatsächlich ist. Vor allem bei einem Hund der wild um sich beißt.

    Ich hätte mich nicht beißen lassen sollen? Wie denn? Den Hund maßregeln dass er noch mehr beißt? Einfach gehen und zulassen dass andere gebissen werden? Sorry das bin ich nicht. Mir geht das Wohlergehen anderer vor meinem eigenen Wohlergehen. Ich halte vom körperlichen her ne Menge aus, das weiß ich von mir. Von anderen weiß ich das nicht. Und bei uns hat die Polizei noch nie nen Fundhund abgeholt. In 10 Jahren war das nun der fünfte Hund den ich gefunden habe. War immer mein Problem wie ich den Besitzer finde. Hilfe bekomme ich bei sowas nur von meinem Tierarzt. Von der Polizei hör ich nur, daß sie da nicht zuständig sind.

    Das ist traurig, dass du da so von den Behörden etc. im Stich gelassen wirst. Und auch, dass der TA wohl so schlecht ausgerüstet ist, was Schutzkleidung angeht.

    Wenn du es alleine körperlich nicht schaffst, den Hund zu fixieren, kannst du dir Hilfe holen. Du warst doch quasi nie alleine mit dem Hund (Nachbar, TA usw.).

    Um dich zu beißen, muss der Hund dir sehr sehr nahe kommen. Das ist gleichzeitig sein größter Nachteil. Und er hat nur ein Maul ... wenn er gerade in deinen Arm beißt, kann er dich nicht gleichzeitig noch anderswo beißen, das kann man ausnutzen.

    Du brauchst nur eine Hand (bzw. zwei Finger), um an einem bestimmten Punkt weiter hinten vom Maul, wo wohl keine Zähne sind, das Zahnfleisch nach innen zu drücken. Versucht er dann zuzubeißen, beißt er sich auf's eigene Zahnfleisch und lässt es ganz schnell bleiben, weil das schmerzhaft ist (außer vlt. er hat Tollwut oder ist voll auf Drogen/Schmerzmitteln und merkt nix mehr) ... das wirkt so ähnlich wie einem Krokodil einen Stock ins Maul zu stecken und es kann nicht mehr zubeißen.

    Funktioniert bei Hund, Wolf, Löwe, Bär ... eigentlich jedem Landraubtier. Der "Löwenflüsterer" Kevin Richardson beschreibt das auch in seinem Buch, als er von einem Löwen angegriffen wird (unter ihm liegt und der beißt ihn), der an dem Tag schlecht drauf war ... aber weil seine Familie da war und er denen was bieten wollte, ist er trotzdem reingegangen und das war sein Fehler. Er hat instinktiv diesen Griff angewandt und so schlimmeres verhindert (paar Bisse in die Beine und so hat er wohl abbekommen).

    Als Kind habe ich zufällig dasselbe gemacht, wenn unsere Deutsche Schäferhündin sich beim Zergeln mit meinem Arm zu sehr reingesteigert und zu fest zugebissen hat. So konnte ich das Spiel jederzeit beenden und aus der Situation gehen. Die richtige Technik ist dabei wichtiger als Körperkraft.

    Natürlich betrifft es alle Hundehalter, wenn man jetzt verallgemeinert sagt, dass man letztlich für das Verhalten seines Hundes strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich sehe da aber dennoch per se kein Problem, jedenfalls nicht bei Hunden. Der Hund ist allein mein Hobby, die Gesellschaft hat keinerlei positive Wirkungen von meinem Hund. Also muss ich, im Grunde mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, dass jemand durch meinen Hund zu Schaden kommt. Ich persönlich finde das in Ordnung. Der Hund ist mein Wunsch, meine Entscheidung, meine Verantwortung. Genauso wie die Freigängerkatze, das Pferd auf der Koppel usw.

    Das war aber schon immer so, das hat sich durch das Urteil jetzt nicht erst geändert. Der HH trägt die Verantwortung für seinen Hund. Und ja, wer das nicht möchte, muss auch keinen Hund halten. Das ist eine freiwillige Entscheidung, die wir getroffen haben.

    Ich nehme nicht an, dass man jemanden wegen grob fahrlässiger Körperverletzung verurteilen würde, weil ein 5-kg-Hund an einer kurzen Führleine eine ältere Person zu Fall gebracht hat, die rückwärts in den Hund gelaufen und dabei gestürzt ist (oder so ähnlich). Für mich wäre es aber durchaus fahrlässig, wenn auf einem Fuß- und Radweg ein 5-kg Hund an der ausgefahrenen, quasi unsichtbaren Flexileine einen Fahrradfahrer zu Fall bringt, der in die Leine fährt. Denn DAS hätte der Hundehalter mit etwas gesunden Menschenverstand, Aufmerksamkeit und besserer Sicherung sehr leicht verhindern können.

    Dem würde ich zustimmen, wenn die ältere Person ohne zu gucken auf die Straße läuft oder rückwärts läuft, handelt sie selbst fahrlässig und sollte die Hauptschuld bekommen.

    Also entschuldige, meine Reaktion reichte von verwirrt sein über diesen Kommentar irgendwie amüsant finden.

    Wie oft warst du schon in einer auch nur ansatzweise vergleichbaren Situation und hast dein Echo erfolgreich angewandt?

    OT:

    Spoiler anzeigen

    Ich war in weit brenzligeren (lebensgefährlichen) Situationen als „bissiger Schäferhund“ (die ich hier nicht weiter vertiefen möchte). Dort war aber eine andere Lösung erforderlich, mit Kraft wäre ich da nicht heil rausgekommen.

    Aber würdest du dich da einfach über Stunden von dem Hund beißen lassen?

    Bei manchen oder bei allen grundsätzlich? Genau das ist nämlich der entscheidende Knackpunkt. Ist es grundsätzlich grob fahrlässig mit drei mittelschweren Hunden unterwegs zu sein oder ist es das nur unter bestimmten Bedingungen?

    Beim 16-jährigen Schüler, der halb so viel wiegt wie die Hunde, finde ich es grundsätzlich fahrlässig. Wenn er nebenbei mehr auf das Handy als die Hunde achtet auch grob fahrlässig.

    Geht stattdessen der doppelt so schwere (als die Hunde zusammen) Hulk mit den Hunden, mag das schon sehr sicher sein.

    Equipment spielt natürlich auch eine Rolle ... tragen die Hunde einen gut sitzenden Maulkorb, darf man wohl von mehr Sicherheit ausgehen. Führt man die Hunde an einer 3 m Leine oder 30 m Leine, spielt auch eine große Rolle dabei, wie viel Kraft sie ausüben können und wie viel sie anrichten können.

    Also es gibt verschiedene Aspekte, die dabei für mich eine Rolle spielen. Wenn nur einer der Punkte nicht erfüllt ist, kann es schon fahrlässig sein und bei mehreren eben grob fahrlässig. Der Gewichtsunterschied als ein Aspekt kann schon für Fahrlässigkeit reichen.

    EDIT

    Fahrlässigkeit muss eben schon vor dem Vorfall offensichtlich sein. Wenn normal sachkundige Hundehalter vor einem Vorfall grundsätzlich kein Problem in einem Verhalten sehen, dann ist der Hundehalterin mit der gleichen unterstellten Sachkunde im Nachhinein eben auch kein Vorwurf zu machen. Das Verhalten muss schon VOR dem Vorfall offensichtlich als fahrlässig zu bewerten sein.

    Ich (und auch andere normale HH hier im Thread) sehen aber ein Problem bei manchen HHs, die mit mehreren (großen/schweren) Hunden unterwegs sind. Finde ich bei einem bestimmten Gewichtsverhältnis (und anderen Dingen, die da mit reinspielen, wie Gesundheitszustand des HH oder verwendetes Equipment) grundsätzlich fahrlässig.

    Genauso finde ich es fahrlässig, seinen Hund an einer stark befahrenen Straße (Hauptstraße durch’s Dorf/Bundesstraße von Dorf A nach Dorf B/die meisten Straßen in größeren Städten) frei laufen zu lassen … da muss ja früher oder später was passieren, der Hund erschrickt sich vor irgendwas und springt auf die Straße oder sieht etwas oder oder oder.