Beiträge von Stilles Wasser

    5-6 Stunden regelmäßig allein sein sind ideal um richtig ausschlafen zu können.

    Emma ist unter der Woche fast täglich 6 Stunden alleine. Und in der Zeit pennt sie und ist tiefenentspannt. Bin ich im Home-Office ist sie viel gestresster und hat Angst was zu verpassen. Aber sobald sie merkt, dass ich ohne sie gehe, haut sie sich aufs Sofa und man kann richtig sehen, wie sie runter fährt. Ihr tut das wirklich gut.

    Ja, meiner ist auch regelmäßig um die 6 Stunden alleine und wenn ich doch mal länger arbeiten muss (vlt. 2x im Monat), kommen Familie/Freunde und gehen ein paar Stunden mit ihm. Auch an freien Tagen/Urlaub baue ich kürzere Zeiten zum Alleine bleiben ein, funktioniert super.

    Seit 8 Monaten macht er gar nichts mehr mit ihr. Die ersten 2 Monate hat man keinen Unterschied gemerkt in ihrem Verhalten. Aber dann wurde es von Woche zu Woche schlimmer.


    Mittlerweile verbringt sie den Großteil der Zeit im Garten, weil sie alles zerstört und weil sie anfängt die Kinder zu bewachen. Sie bellt und knurrt wenn man sich ihnen nähert. Sie hat schon zweimal abgeschnappt als ich meinen Sohn hochheben wollte. Sie pinkelt ins Haus. Sie bellt ständig. Sie läuft im Kreis, verfolgt unsere Tochter, mittlerweile knabbert sie sich selbst an. Deshalb bin ich jetzt hier.


    Mein Mann hat keine Kraft mehr um mit ihr auf den Platz zu gehen. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an und außerdem fehlt mir genauso die Kraft. Aber er will nicht einmal mehr Spaziergänge machen, lässt sie lieber zuhause wenn wir mit den Kindern rausgehen.


    Roxy ist unglücklich. Wir sind unglücklich. Also ist die Lösung eindeutig, oder? Sie abgeben. Nein, das möchte mein Mann unter keinen Umständen. Er meint, dass wir noch ein paar Monate durchbeißen müssen, bis unser Sohn aus dem schlimmsten raus ist und wir wieder nachts schlafen können.

    Es ist schon 5 nach 12 … ihr müsst etwas ändern und zwar besser heute als morgen!

    Also ja, der Vorschlag mit den Vereinskollegen klingt doch gut. Oder jemanden engagieren. Wenn ihr euch schon nicht selbst überwinden könnt …

    Der Vermieter kann Hundehaltung verbieten, wenn er es im Einzelfall begründen kann. Und tatsächlich würde ich bei einem Vertrag, der ausdrücklich nur Kleintierhaltung erlaubt, nicht einfach so einen Hund anschaffen, sondern entweder vorher für klare, rechtswirksame Verhältnisse sorgen oder aber eben eine neue Wohnung suchen.

    Du hast insofern recht, ich hab da nochmal nachgedacht, als eine Nichtnennung nicht automatisch ein Verbot ist.

    Ob aber ein Hund zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, ist eine zweite Frage (und da hängt es wieder von den Gerichten ab). Und es schwebt wieder die Gefahr des Verbotes über dem Mieter. Also lieber vorher mit dem Vermieter sprechen als irgendwann vor der Forderung zu stehen, den Hund abgeben zu müssen.

    Ja, aber damit der Vermieter damit durchkommt, muss es sich schon um einen gefährlichen Hund/Listenhund handeln oder der Hund zerlegt die Wohnung/kläfft die ganze Zeit die Nachbarschaft zusammen oder du möchtest 5 Hunde in einer kleinen Wohnung halten/züchten ... sowas halt. Ansonsten wird er ziemlich sicher vor Gericht verlieren.

    Aber klar, ein Gespräch und eine vorherige Einigung ist immer besser. Nur halt nicht zwingend erforderlich. Als Mieter hat man in Deutschland sehr viele Rechte. Die sind nur nicht jedem bekannt und viele trauen sich auch nicht, gegen den Vermieter vorzugehen.

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…818&pos=0&anz=1

    Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.

    Der Vermieter darf die Hundehaltung aber nicht pauschal verbieten (BGH Urteil) ... und bei ihr im Mietvertrag steht ja offenbar auch nix von einem Hundehaltungsverbot mit drin.

    Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?

    Obwohl Hunde nicht als Kleintiere gelten, darf der Vermieter auch die Hundehaltung in der Mietwohnung allgemein nicht verbieten (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12). In dem Urteil heißt es ganz klar: „Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam“.

    Ich dachte immer, dass es erlaubt ist, solange nicht steht, dass es nicht erlaubt ist?

    Also, wenn jetzt nicht deutlich steht, dass Hundehaltung verboten ist und einfach gar nichts darüber geschrieben wird, hätte ich gedacht, dass es erlaubt ist?

    Selbst wenn es enthalten wäre, wäre das so pauschal unzulässig.

    Ihr habt den gegenüberliegenden Fußweg als Alternativweg.

    Das ist vollkommen irrelevant, ob man da auch 5 km Umweg laufen könnte oder sonst was, denn trotzdem gehört der HH nicht der öffentliche Bürgersteig an ihrem Grundstück. Und den muss man benutzen können.

    Und ob der Zaun wirklich sicher ist, können wir hier aus der Ferne gar nicht beurteilen. Und die TE vielleicht auch nicht, weil sie sich mit Hunden und deren enormer Sprungkraft nicht so gut auskennt. Was ich schon an Videos gesehen habe (meist von Malis, aber auch Dobermänner waren dabei) ... die sollte man schon nicht unterschätzen.

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