Der American Bully wird zumindest in Berlin als gefährlicher Hund gemäß GefHuVO gelistet, siehe auch Gerichtsurteil Aktenzeichen: 37 K 517/20.
Aber da steht doch was ganz anderes im Urteil? Selbst wenn man nur die Kurzfassung überfliegt (Punkt 3).
Der „American Bully“ ist keine anerkannte/eigenständige Hunderasse (da wurde sich dann auf die nationalen und internationalen kynologischen Fachverbände berufen) und damit war es durchaus legitim, den Hund als gefährlich zu betrachten … weil die Amtstierärztinnen ihn als AmStaff-Mix gesehen haben. Und der steht auf der Liste.