Aber die Radfahrer haben in den letzten Jahren sehr viel mehr Rechte auf der Straße bekommen, sie dürfen z. B. zu zweit nebeneinander auf der Straße fahren
Nur auf extra ausgewiesenen Fahradstraßen, und die sind vorläufig noch seltene (und meistens kurze) Exoten.
Sie müssen auch bei vorhandenen Radwegen nicht die Radwege benutzen. Erst recht nicht gemeinsame Rad- und Fußwege,
Sehr viele Radwege, auch gemeinsame Fuß- und Radwege, sind nach wie vor benutzungspflichtig. Nämlich alle, die durch entprechende Beschilderung gekennzeichntet sind. Auch wenn hier in den letzten Jahren einige Lockerungen zu verzeichnen sind, hat die alte Regelung noch große psychologische Nachwirkung bei allen Verkehrsteilnehmern.
Hier in Hannover wurden Radler viele Jahrzehnte lang konsequent auf Gehwegradwege verwiesen, die meist schlicht durch Teilung des vorhandenen Bürgersteigs entstanden, so daß sie für Fuß- und Radverkehr zu eng sind. Spätestens sobald ein Bistro ein paar Tische und Stühle oder der Kiosk einen Werbeaufsteller vor die Türe stellt.
Trotzdem hat die jahrzehntelange Dressur auf die Benutzung des Bürgersteigs bei vielen Radlern dazu geführt, daß sie sich nur dort sicher fühlen und auch da die Gehwege benutzen, wo sie auf der Straße fahren sollten, oft in der ehrlichen Meinung, daß das so vorgeschrieben sei.
Außerdem ärgern sich nach wie vor viele Autofahrer, wenn Radler die Straße benutzen, wenn gleich nebenan doch ein Radweg ist. Das führt dann gerne zu ruppigen Überholmanövern.