Beiträge von Schäferterrier

    Mein Mudi-Terrier-Mix hat das, als er mit 4 Monaten hier eingezogen ist, auch mit Hingabe betrieben - inklusive reinhacken.

    Bei ihm war das oft ein Zeichen dafür, dass er (zu) aufgeregt war. Da hat ein sanftes Wegschieben überhaupt nichts gebracht. Erstens war der Zwerg in den Momenten so drüber, dass das eh nicht ankam und zweitens konnte man daraus dann ein witziges Spielchen machen.

    Ich habe das so gelöst, dass ich erstmal mehr Ruhe in den Alltag gebracht habe. Heißt, ich habe auf Ruhezeiten und genug Schlaf geachtet, klein Hund nicht absichtlich hochgedreht und allgemein Tempo aus den Spaziergängen rausgenommen.

    Außerdem habe ich das Füße-Fangen drinnen konsequent und deutlich verboten. Wer nicht hören wollte, weil zu drüber, bekam eine kurze Auszeit hinter dem Kindergitter.

    Draußen habe ich das Füße-Fangen ebenfalls deutlich verboten und umgelenkt. Sobald er sich da etwas zurückgenommen hatte, habe ich eine kurze Pause eingelegt, damit er runter kommt. Wichtig war mir nur immer, erst dann stehen zu bleiben (oder generell irgendwas an meinem Bewegungsablauf zu ändern), wenn Hund aufhört, an die Füße zu gehen. Bleibst du stehen, wenn Hund an die Füße geht, lernt er nämlich wenn's blöd läuft, dass er dich damit wunderbar ausbremsen und lenken kann.

    Bei meinem Haus-TA ist es normalerweise so, dass man als Halter beim Einschlafen dabei ist und den Hund dann erst, wenn er halbwegs wach ist, wiederbekommt.

    "Normalerweise", weil es auch von Hund und Halter abhängig ist. Ich habe schon erlebt, wie einer Halterin nahegelegt wurde, beim Einschlafen nicht dabei zu sein, weil sie selbst total aufgelöst und drüber war. Genauso durfte ich, obwohl eigentlich unüblich, bei meinem absolut hysterischen Tierarzt-Paniker zum Aufwachen mit dabei sein, weil er diese Sicherheit braucht. Und das macht für mich auch einen guten TA aus: Situativ entscheiden, was das Beste für den Hund ist.

    Und zu deiner zweiten Frage: Ich versuche tatsächlich, möglichst viel in einer Narkose "erledigen" zu lassen. Zuletzt wurde der Kerl kastriert, nebenbei wurde noch ein Blutbild + Nierenwerte gemacht und ein Ding an der Nase rausgeschnitten. Wenn es sich um mehrere größere Baustellen handelt, würde ich abwägen und letztendlich der Erfahrung meines TA vertrauen.

    Insbesondere an die Rüden-Halter hier: Wie viel seid ihr denn nach der Kastration Gassi gegangen?

    Milo läuft inzwischen wieder ganz gut. Stand jetzt (3 Tage nach OP) gehen wir 4x am Tag zum Lösen raus, davon 2x zum nächsten Busch und 2x je 10 Minuten fürs große Geschäft (eher macht er nicht).

    Sollten wir dieses Programm die vollen 10 Tage durchzuziehen? Oder können wir das über die nächsten Tage wieder vorsichtig steigern, z.B. auf 2x Busch, 1x 10 Minuten und 1x 20-30 Minuten? :???: Ich kann das irgendwie total schwer einschätzen, ab wann wie viel Bewegung okay ist.

    Dass es jetzt erstmal keine großen Runden gibt, er an der kurzen Leine bleibt, nicht tobt und springt, ist natürlich klar.

    Den oben zitierten Passus kenne ich aus unserer TH-Verordnung. Da beschreibt er Richtlinien zum Umgang mit entsprechenden TH-Tieren - das hat allerdings nichts mit dem geltenden Gesetz für TÄ zu tun.

    Aber grundsätzlich hast du schon Recht: Wenn man "darf" als absolute Rechtssicherheit versteht, dann darf ein TA nur nach entsprechenden Gutachten euthanasieren. Weil ohne kann er nunmal nicht zweifelsfrei beweisen, dass es einen "vernünftigen Grund" gab.

    Nichtsdestotrotz ist es nicht prinzipiell verboten (im Sinne von: zieht in jedem Fall eine Strafe nach sich), ein Tier auch ohne entsprechendes Gutachten zu euthanasieren.

    Edit: Das eine ist halt, dass der Gesetzgeber TÄ grundsätzlich die Möglichkeit einräumt, ein Tier (auch ohne Gutachten) zu euthanasieren. Das andere ist, dass der TA, wenn er diese Möglichkeit nutzt, in eine Nachweispflicht gerät, die er ohne entsprechende Gutachten in den seltensten Fällen zweifelsfrei erbringen kann. Theorie vs. Praxis halt...

    Der Tierarzt darf mWn „mit vernünftigem Grund“ auch ohne behördliche Anordnung einschläfern. Er hat halt im Zweifelsfall die Last nachzuweisen, dass einer vorlag, wenn ihm jemand deswegen an den Karren fährt.

    In der Theorie ja. In der Praxis sträuben sich viele TÄ, einen Hund nach Beißvorfall einzuschläfern, wenn sie nicht zweifelsfrei sicher sein können, dass keine körperlichen Ursachen vorliegen und (der schwierige Teil) keine Haltungs- und Erziehungsfehler ursächlich waren. Da letzteres in der Regel nicht sicher beurteilt werden kann, gehen da die meisten, was ich bisher gehört habe, lieber auf Nummer Sicher.

    Also wie sieht das dann konkret aus wenn ich in dieser Situation bin?

    Im Zweifelsfall erstmal den Maulkorb drauf packen.

    Solche Vorfälle werden ja gemeldet und bei einem massiven Beißvorfall, bei dem Menschen involviert sind, reagiert das Amt (zumindest hier in der Gegend) recht schnell mit entsprechenden Auflagen. Bei dem Vorfall mit dem verstorbenen Hundehalter hatte der Hund ja auch Maulkorb-Pflicht im Haus.

    Kannst oder willst du die entsprechenden Auflagen nicht erfüllen, wird der Hund allerdings auf deine Kosten anderweitig untergebracht, also in der Regel im Tierheim. So läuft das zumindest hier, ist aber sicher auch von VetAmt zu VetAmt unterschiedlich.

    Aber von nicht therapierbar, unzureichender Lebensqualitaet und/oder massiver Gefahr waren die alle meilenweit entfernt!


    Abgesehem von sehr wenigen Ausnahmen, waren es aber immer Anordnungen. Allerdings nicht immer nach Begutachtung

    Ach krass, ich habe es hier tatsächlich gegenteilig erlebt. Da wurde ein vermutlich eher nicht mehr therapierbarer Hund, den man selbst durch die Schleuse nicht gefahrlos aus dem Zwinger rausholen konnte und der dadurch massiv an Lebensqualität einbüßen musste begutachtet und nicht euthanasiert.

    Kommt aber vielleicht auch auf den AmtsTA oder das zuständige VetAmt an, ob sie im Zweifelsfall lieber einmal zu viel oder einmal zu wenig die Euthanasie anordnen.

    "Einfach so" nur weil man behauptet der Hund sei aggressiv wahrscheinlich nicht, u das es für Tierschutzvereine extrem schwierig ist weiß ich auch.

    Aber ein Ta macht sich ernsthaft strafbar wenn ich mit meinem eigenen Hund dort hin geh u ihn bitte ihn einzuschläfern weil er meine Lebensgefährtin so derartig gebissen hat das die seit über einer Woche im Krankenhaus liegt? Inkl. Nachweis das der Hund wirklich sicher meiner ist, "offiziellem Wisch" vom Kh den ich vorzeigen kann usw?

    Ein Hund darf ohne entsprechende Indikation (= nicht behebbare Schmerzen, Leiden) Gott sei Dank nicht eingeschläfert werden. Auch nicht, wenn er gebissen hat. Dafür gibt's ja extra die Einstufung als "gefährlicher Hund" und entsprechende Auflagen.

    Es gibt zwar sehr, sehr seltene Ausnahmen, in denen tatsächlich ein Hund aufgrund massiver Beißvorfälle euthanasiert werden kann, aber das betrifft nur Hunde, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr therapierbar sind und entweder selbst so sehr unter ihren Aggressionen leiden, dass ihre Lebensqualität als unzureichend eingeschätzt werden kann oder so eine massive Gefahr für ihr Umfeld darstellen, dass eine sichere Haltung schlicht nicht mehr gewährleistet werden kann. Und das entscheidet dann nicht der Halter, sondern der zuständige Amtstierarzt nach eingehender Begutachtung.

    Für mich klingt das eher wie ne Google Übersetzung? Funktionsfähig=intakt?

    Hast recht, hab den Text eben mal durch Google Translator gejagt und irgendwie klingt es jetzt nicht mehr ganz so merkwürdig:

    German Shepherd for sale, working, 16 months old, healthy, has a strong instinct for the ball, sharp dog when needed, good with children and other dogs

    Und Google erzeugt beim Übersetzen aus dem Englischen sogar den komischen Komma-Fehler im Anzeigentext.

    Was ich mir auch vorstellen könnte, wäre, dass der Hund aus Tschechien kommt. Südstadt bei Nürnberg ist nicht allzu weit von der Grenze, wenn ich richtig liege :???: