Beiträge von Coona

    Hey Monle

    Die wissen doch garnicht, ob der Hund "neu" ist oder "gebraucht" ;) Von daher musst Du nix verzollen, denke ich. Lass Dir den Kaufvertrag doch am besten schicken, wenn Du den nicht im Auto haben willst.

    Wenn Du alle gültigen Papiere dabei hast, sollten sie keine Probleme machen, denke ich. Fährst Du mit nem deutschen oder schweizer Auto rüber? Das könnte noch wichtig sein. Also bist Du Deutsche oder Schweizerin?
    Und ist der Hund schon angemeldet, wenn Du ihn kriegst? Keine Ahnung, ob sie das checken können.

    Unter http://www.zoll.de steht folgendes:

    Ich möchte mir ein Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) aus einem Land, das nicht zur EG gehört, mitbringen. Was muss ich bei der Einreise beachten?
    Seit dem 01. Oktober 2004 gelten für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

    Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Haustier, das aus einem Drittland stammt und in die EG eingeführt wird,

    * mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
    * eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
    * von einer amtlichen Veterinärbescheinigung begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund eines Bluttests mitzuführen.

    Bei Reisen aus einem Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien

    * muss im betreffenden Land vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
    * muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden.

    Aufgrund aller einzuhaltenden Wartezeiten (für Impfung und Bluttest) können aus diesen Ländern stammende Hunde, Katzen und Frettchen die tierseuchenrechtlichen Einreisebedingungen im Rahmen des Reiseverkehrs frühestens im Alter von sieben Monaten erfüllen.
    Es ist außerdem zu beachten, dass:

    * diese Vorschriften auch für die Mitnahme von gefundenen Tieren gelten (Strandhund/Hotelkatze),
    * nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen.

    Bei der Einreise mit Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EG kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Tötung der Tiere angeordnet werden kann.

    Weiterführende Informationen über die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie beim Tierarzt, beim zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema "Reisen mit Haustieren".

    Bei der Einfuhr von Hunden ist außerdem das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland zu beachten.
    Nach diesem Gesetz dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das Verbot gilt auch für weitere Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung vermutet wird. Weitere Informationen dazu kann Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt erteilen.
    Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

    1. Gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),
    2. Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden,
    3. Dienst- und Behindertenbegleithunde,

    soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

    Neben den oben genannten Bestimmungen müssen auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr beachtet werden.

    Gruss
    Coona

    Zitat


    Ich würde ersteinmal an der Beziehung arbeiten und mich auf eine Übung beschränken, anhand der man zeigen kann wie es geht.

    Welche Übung würdest Du empfehlen? Sitz kann er glaub ich "schon". Und zu welcher Übung würdest Du zur Bindung raten? Das mit dem Quadrat ist ja eine Übung, damit der Hund mehr auf den Mensch achtet....

    Gruss
    Coona

    Mir gefällt "Lila" als Name im Moment total gut. Pepper finde ich aber auch cool. Wobei ich damit irgendwie kleinere Hunde asoziiere.

    Gruss
    Coona, künftige mit stolzgeschwellter Brust herumspazierende Besitzerin eines Hundes mit dem wunderprächtigen Namen "Baghira Coona" :liebhab:

    Zitat

    Weiß Deine Schwester, dass Du mit ihre Intensiv-Trainings-Tage planst? Hat sie überhaupt Interesse daran was zu ändern? Wird es bei ihr auf Zustimmung stoßen, wenn Du "ihren Hund umkrempeln willst" innerhalb von zwei Tagen?

    Viele Grüße
    Corinna

    Hey Corinna

    Ich glaube so intensiv, wie ich mir das am Anfang vorgestellt habe, wird es garnicht. Ja, sie weiss, dass ich ihr etwas zeigen möchte. Sie hat ein Interesse daran, dass ihr Hund besser hört, weiss nur nicht, wie sie dies angehen soll. Sie nervt es extrem, dass ich sie immer in die HuSchu schicken möchte, aber wenn sie zusammen bei mir sind, ist es etwas anderes. Ich werde sie natürlich vorher nochmal fragen, ob sie dazu Lust hat und was sie gerne möchte, das ihr Hund lernt.
    Umkrempeln kann ich den Hund ja eh nicht, nur meiner Schwester ein bisschen die Möglichkeiten aufzeigen.

    Gruss
    Coona

    Hey Sönnchen

    Da freue ich mich doch mal spontan mit :^^: Wie ist das, suchst Du Dir im Laufe der Besuche einen aus, teilen die Züchter die Hunde zu oder weisst Du schon, welcher Deiner wird?

    Ich hoffe natürlich, Du machst ein paar tolle Fotos und stellst sie hier ein.

    Gruss
    Coona

    Zitat

    Hallo Coona

    Ist denn deine Schwester damit einverstanden, daß sie von dir quasi trainiert wird? Ansonsten könnte es ganz schön schief gehen.
    Mach auch nicht so viel auf einmal und bind auch kleine Spielchen mit ein, wie Futter verstecken oder eine kleine Fährte legen. Nicht nur Ernst :sm: sondern auch Spaß :hurra: .

    VG Yvonne

    Hey Yvonne!

    Klar auch Spass - vor allem Spass! Denn meine Schwester soll ja auch dranbleiben. Aber so ein paar Grundlagen möchte ich ihr auf jeden Fall zeigen. Ganz simple Dinge wie "Die Macht der Geduld" ;) "Konsequenz" etc. Futter werden wir ihm verstecken, wir werden alle Spass haben. Die Idee mit dem Ignoranz-Karree ist super, das werden wir ausprobieren!

    Mein Hauptziel nach diesem WE ist glaub ich, für den Hund "ruhig-an-der-Leine-laufen" und für meine Schwester die Grundlagen der Hundeerziehung verstehen.

    Ciao
    Coona