Dass die Eltern des Kleinkindes eine Mitschuld tragen, sehe ich ebenfalls so. Schließlich waren sie genauso unaufmerksam wie meine Tochter. Und von erwachsenen kann man schon erwarten, dass sie auf ihr Kind aufaufpassen.
Da wären wir wieder bei der Gefährdungshaftung. Ihr als HH haftet allein schon aufgrund der bloßen Existenz des Hundes.
Schuld haben weder der Hund noch Eure zwölfjährige Tochter, das Kleinkind oder dessen Eltern. Euer Hund hat verletzt - Punkt. Als HH haftet man im blödesten Fall auch bei der Blödheit anderer. Aber den Hut wollt Ihr ja Eurer Tochter aufsetzen statt sich mal gehörig an die eigene Nase zu fassen...