Statt „Allgemeine Untersuchung mit/ohne Beratung Hund“ (GOT 16/21) dann eben „Folgeuntersuchung mit Beratung Hund“ (GOT 34). Aber abgerechnet werden müsste es wohl eigentlich immer.
Und genau DAS sehen die Kammern eben durchaus unterschiedlich :)
Mir ging es auch ausdrücklich nicht darum, hier anzuprangern, dass jemand falsch abrechnet, denn je nachdem, in welcher Kammer die Rechnung entstanden ist, ist das SO auch vollkommen ok. Das ist ja, was mich daran so nervt. (wenn es wirklich nur eine extrem kurze Kontrolle ist, ist es für mich auch ok, das günstiger abzurechnen, als wenn man viele Dinge macht, oder eben eine Untersuchung macht, die allgemeine und eingehende Untersuchung beinhaltet.)
Ich bin Hamburgerin und bei Folgeuntersuchungen wird bei uns auch längst nicht immer die AU berechnet.
Bis sowas mal gemeldet wird.
Eben darum sollten die Kammern sich da einig sein. Dann wären jegliche Meldungen dieser Art hinfällig. Und ich finde es vollkommen legitim, wenn etwas kurzes, was auch noch eine Kontrolle ist, dann auch mal (ja nicht immer) günstiger abgerechnet wird. Aber solange es wichtiger ist, dass solche Dinge gemeldet werden (könnten), solange wird es halt da eine einheitliche Vorgehensweise geben. Schon weil der einzelne Tierarzt schön blöd wäre, sich da zu erkundigen, weil er sich damit ja ggf. sogar selber an den Pranger stellt...