Die Steuer ist so hoch damit die Leute keine Listenhunde halten.
In BW ist es übrigens recht normal, dass man für Listenhunde mit bestandenem Wesenstest trotzdem die erhöhte Steuer zahlen muss. Ohne bestandenen Wesenstest dürfen sie garnicht gehalten werden. Also eigentlich mit Genehmigung schon, aber die gibt's wenn wir ehrlich sind nie.
Für als gefährlich eingestufte Hunde braucht es auch eine Genehmigung.
Wird ein Hund nach Vorfall offiziell als gefährlich eingestuft landet er somit für gewöhnlich auch im Tierheim, zumindest wenn Menschen zu Schaden gekommen sind und muss dann entweder einen Wesenstest ablegen oder wird direkt nur außerhalb von BW vermittelt.
Ich weiß allerdings nicht ob es möglich ist einem auffällig gewordenem Hund "nur" Leinen- und Maulkorbpflicht aufzuerlegen ohne ihn einzustufen. Vielleicht kann da ja wer anders mehr dazu sagen.