Wenn ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wird, wird dieser angezeigt.
Den Verstoss gegen das Tierschutzgesetz stellt im Endeffekt aber nicht die Partei fest, die es anzeigt, sondern auch hier ein Richter. In diesem Fall geht es wenn wir mal ehrlich sind eigentlich nur darum, es anderen Leuten (hier Nutztierhaltern) das Leben so schwer wie möglich zu machen und die offizielle Zahl der Nutztierrisse so klein wie möglich zu halten.
Und, auch hier können wir mal Klartext reden, der Wolf (bzw. dessen Schutz) spült wesentlich mehr Geld in die Kassen verschiedener Natur-, Umwelt- und Tierschutzverbände als es das Tier des Jahres jemals könnte und sichert und finanziert damit auch gut bezahlte Arbeitsplätze.
Ja, die Hain Schnirkelschnecke (bei uns in der Schweiz dieses Jahr), vermittelt einfach nicht das selbe Gefühl von Freiheit und Ungebundenheit
wie es unsere Fantasie über den Wolf tut.