Ich stelle die Frage einmal hier: Im Thread des Wildhundes wurde ja geschrieben, dass der Hund Gefahr läuft geschossen zu werden. Auch mir wurde immer wieder von Leuten gesagt, dass Jäger wildernde Hunde schiessen dürfen. Letztens habe ich einen Jäger getroffen und ihn gefragt, wie die Situation genau aussieht. Geschossen werden darf ein Hund nur, wenn er offensichtlich direkt am Wild war/ist, sprich z. B. Blutspuren am Hund sind, und er muss das fotografisch dokumentieren. Ausserdem darf er nicht schiessen, wenn er z. B. den Besitzer den Hund rufen hört. Hat der Hund kein Wild erlegt, können erstmal nur Verwarnung und Bussen ausgesprochen werden. Erst im Wiederholten Fall kann unter Umständen ein Abschuss erfolgen.
Da ich aus der Schweiz komme, würde mich die rechtliche Situation in Deutschland oder Österreich interessieren.
Und nein, es geht mir nicht darum, diese Regelungen auszureizen, ganz klar. Ich habe hier einen durchaus jagdlich ambitionierten Hund sitzen, bin mir dessen aber bewusst und bemüht, den Hund so zu führen, dass nichts passiert.