DerFrechdax Das Problem ist, im Mietvertrag steht nur drin 1 Kellerraum. Der alte Hausverwalter hat damals gesagt, es gilt baulich als 1 Kellerraum.
Die Frage ist nur, sollten wir einen Raum abgeben: muss ich jetzt dauerhaft die neuen Mieter durch meinen Keller lassen? Ist echt alles großer Mist.
Nein, müsst Ihr nicht. Der Zugang zu Eurem Keller gehört Euch. Will der Vermieter den anderen Keller vermieten, muss er einen eigenen Zugang zu dem Keller schaffen, der nicht durch den von Euch gemieteten Keller geht.
Nun kann es natürlich sein, dass er dann einen Weg an einer Außenwand längs macht, so dass Euer (1.) Keller verkleinert wird und der neue Mieter quasi um Euren Keller drumherum in seinen Keller geht. Dann würde ich auch mal über Miethöhenverhandlungen nachdenken, denn Euch wird ja zugesagter, mitgemieteter Raum weggenommen.
Der alte Hausverwalter hat insofern recht, als jeder Keller einen eigenen Zugang haben muss (und der kann nicht durch Euren Keller gehen, denn über den Zugang zu Eurem Keller habt Ihr die Hoheit).
Es kommt aber auch auf den Wortlaut im Mietvertrag an. Habt Ihr den Keller mitgemietet oder wird er unentgeltlich zur Verfügung gestellt?
Wie DerFrechdax schon schrieb: rechtliche Beratung auf jeden Fall, wenn ein nettes Gespräch (ohne Zugeständnisse Eurerseits!) nichts bringt.