Beiträge von CundC

    Naja, ein Haustier ist, abgesehen vom Papagei oder der Schildkröte ein Lebensabschnittsgefährte.

    Muss man seinen ganzen hart erarbeiteten Wohlstand dann opfern, damit dieses Tier ein wenig länger lebt?

    Wenn man das Geld hat, also übrig hat, gut.

    Aber ansonsten bitte verschulden?

    Da kommen wir dahin, was "ein wenig länger" bedeutet.

    Wenn es sich um Jahre handelt, wäre ich persönlich bereit dazu. Handelt es sich um Monate, hängt es wohl vom Einzelfall ab. Tage oder Wochen? Da wäre ich nicht dazu bereit, dem Tier die Unannehmlichkeiten der Behandlungen zuzumuten - im Gegenzug würde das tatsächlich auch die Geldersparnis bedeuten, was mir aber tatsächlich nicht als erstes in den Sinn käme.

    Einreise nach D

    Zitat

    Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:

    • Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein (Technische Anforderungen an den Transponder
       (PDF, 32KB, Datei ist nicht barrierefrei)
      ).
    • In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Fragen Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Tierarzt. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
    • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
    • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht-gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.



    ab 1.1.21

    Anhang II Teil 2

    Liste der Gebiete und Drittländer gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013


    --> hier ist GB - ohne Nordirland! - aufgeführt




    Quelle des Zitates und der Info darunter

    https://www.bmel.de/DE/themen/…ere-einreiseregelung.html

    Korrekt. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir hier ein bischen Begriffsdefinition betreiben, damit eben am Ende ein Ergebnis dabei herauskommt, das niemanden gefährdet, aber auch möglichst den Erwartungen / Hoffnungen der TE entspricht.

    freundlich, liebenswürdig und familientauglich, nicht aggressiv/angstaggressiv sein, gut verträglich mit anderen Tieren. [...], Schutz- und Wachtrieb ausleben,

    Du willst einen netten freundlichen Hund, der nicht aggressiv ist, aber gleichzeitig Fremde (und auch Artgenossen) von Sozialpartnern und aus seinem Terrirorium fernhalten will?

    Passt nicht zusammen.


    Und nur als kleiner Hinweis, kein Hund darf hier in D rein rechtlich seinen Schutztrieb ausleben, da kriegste sehr schnell, sehr großen Ärger mit den Behörden.

    Ich denke, Hundebär versteht unter Aggression ein sofortiges Vorwärtsgehen. Freundlich und liebenswürdig wäre vermutlich ein "Besucher anwedeln" und nicht gleich an die Wand stellen. Schutz- und Wachtrieb ausleben = Hof bewachen, ggfs. auch Tiere (also nicht den Fuchs als Spielgefährten willkommen heißen), d.h. Fremde (Mensch und Tier) in den unterschiedlichsten Intensitäten verbellen, aber nicht bei der allerersten Gelegenheit (ich lass den Postboten auf den Hof) gleich reinhacken.

    Hundebär hab ich das so richtig interpretiert?

    Außer HSH-Rassen könnte auch ein Hovawart der alten Linien (derb, Hofwächter) :cuinlove: passen. Die "neuen" Linien (leichter, triebiger) wären jetzt auch nichts (für mich :flucht: ).

    Bei diesen Hunden (HSH und auch Hovi) ist es halt ein schmaler Grat zwischen Territorialverhalten und Akzeptanz von Besucher.

    Zitat

    Ich kann ja schlecht die Ersthündin mit mir rumschleppen, wenn ich x-mal am Tag irgendeinen Tür vor ihr zu mache, zum Müll und zum Briefkasten gehe, etc. wie man es mit dem ersten Hund machen würde :thinking_face:


    Genauso würde ich es aber machen - mal mit, mal ohne Ersthund. Du musst sie/ihn ja nicht jedesmal mitnehmen, aber eben doch öfter mal.

    Fällt mir grad noch ein:

    Wenn Ihr sie nun nur noch in Begleitung reinlassen wollt, dann solltet Ihr ansonsten die Tür zu haben oder ein Absperrgitter einbauen. Es ist für den Hund ja etwas anderes, ob Ihr bei ihr seid oder ob sie allein im Haus unterwegs ist. Im zweiten Fall ist es für viele Hunde nicht "verboten", allein in den Raum zu gehen - ist halt ne andere Situation.

    Sie ist halt ein Teenie, da hilft nur dranbleiben. Erstmal wäre das Verhalten für mich durchaus noch im normalen Rahmen - völlig unabhängig von der Schwangerschaft. Und gerade morgens hat sie vermutlich einiges an Energie abzubauen, hat ja gerade 8 Stunden geschlafen.

    Und hast Du dort mal gefragt? Ich denk halt, LM ist was Fieses, was auch im Hintergrund eine nicht-offensichtliche Ursache für Symptome sein kann.

    Erstmal der praktische Tip - macht die Schlafzimmertür vor dem Rausgehen zu. Rein ins Schlafzimmer darf sie dann erst, wenn sie wieder ruhig ist bzw. überlegt jetzt, und nicht erst, wenn das Baby da ist, ob sie überhaupt ins Schlafzimmer darf.

    Soll heißen, macht da etwas Grundsätzliches draus - Schlafzimmer immer erlaubt, SZ nur in Begleitung erlaubt, SZ garnicht erlaubt (an der Tür stehenbleiben müssen).