Beiträge von CundC

    Achja, dann macht man das halt mal so eben nebenbei.


    Mit Deiner Empathie möchte ich gesegnet sein, echt.

    Also ist es empathischer, das Tier einzuschläfern, weil man die Behandlung nicht bezahlen kann, als es vorher abzugeben?

    Es ist nicht einfach, ein Tier abzugeben wegen eines Falles, der womöglich nie eintritt. Also: Eventuell vielleicht möglicherweise wird mein Hund einen Unfall haben / eine Krankheit bekommen oder aus irgendeinem anderen Grund eine teuere OP / Behandlung benötigen und deshalb gebe ich ihn heute ab, weil ich in den nächsten 2 oder 3 Monaten (danach habe ich hoffentlich einen neuen Job) diese Behandlung nicht zahlen kann.

    So würdest Du handeln, habe ich verstanden. Ich würde (vermutlich, eventuell, vielleicht) hoffen, dass genau dieser Fall nicht eintreten wird, würde aber (vermutlich, eventuell, vielleicht) vorsichtshalber mit dem TH "um die Ecke" schonmal in Kontakt treten und Möglichkeiten für den Fall des Falles erörtern wollen.

    ALG I sind 60%, d.h. netto weniger als bei Beibehaltung des früheren Jobs. Das kann schon reichen, damit Du kein Geld mehr zum zur Seite legen übrig hast. Ausserdem (s. vor ein paar Seiten) reicht das zur Seite gelegte Geld nicht wirklich weit. Nächste Möglichkeit: Abschluss einer Tier-KV, die ich mir dann bei Erreichen von ALG II nicht mehr leisten kann, also könnte ich mir theoretisch 1 Jahr lang die 50,-- vom Munde absparen. Hab ich dann nach 13 Monate einen TA-Fall, hab ich aber keine Tier-KV mehr.

    Also eben dann doch den Hund auf Verdacht abgeben: netter, junger, kleiner Hund --> kein Problem - alter oder chronisch kranker oder bissiger oder großer oder schwarzer oder unverträglicher Hund --> nicht so einfach


    Damit sind wir wieder einmal zurück bei den "Basisaltérnativen":

    -Behalten und auf keine teuren Fälle hoffen bzw. mit Grundversorgung rechnen

    -Abgeben, wenn sich denn jemand finden sollte

    -Einschläfern

    Eigentlich werden Hunde erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Vermittlung freigegeben, d.h. der frühere Besitzer hätte keinen gesetzlichen Anspruch auf das Tier. Das kann Dir aber Dein TH sagen. Ist die Frist nicht abgelaufen, kann das TH Dir nicht das Eigentum übertragen, da das Eigentum noch beim Vorbesitzer liegt. Ich weiß aber grad nicht genau, wie lang die Aufbewahrungsfrist ist, glaube aber 6 Monate.

    Dann hilft aber auch keine Pflichtversicherung. Die muss auch bezahlt werden. Und ja, wenn nach der Kündigungsfrist Arbeitslosengeld beginnt und irgendwann die Rücklagen aufgebraucht sind muss eine Entscheidung irgendeiner Art vom Tierhalter getroffen worden sein.

    Und 2 Monate später hast Du einen neuen Job und Deinen Freund verkauft.

    Das genau ist das Problem - am Beginn der Notlage weißt Du noch nicht, wie lange sie dauern wird, genauso wie ich heute den Heizölpreis von nächster Woche nicht kenne (würde meine Entscheidung, ob ich nochmal 1000 Liter kaufe, sehr erleichtern).


    Oder welche Entscheidung schwebte Dir vor?

    Gut, mit einem alten Tier nicht mehr, aber das weis ich ja schon bei der Übernahme.

    Bei Neuanschaffung zum aktuellen Zeitpunkt kann ich mir das überlegen, ja.


    Bei bereits seit Jahren vorhandenem Tier und jetzt in die finanzielle Not rutschendem Besitzer geht das nicht, wenn diese Not z.B. H4 bedeutet. Da sind keine 50,-- pro Monat für eine Tier-KV übrig (oder die SB einer günstigeren KV oder die Vorauszahlung direkt nach erfolgter Behandlung).

    Verflixt, zu spät, vermutlich überholt. Ich geh mal nachlesen (ich denke oder schreibe zu langsam :woozy_face: )


    Ja, tust Du.

    Es ist ein Unterschied, ob ich mich freiwillig dazu entschließe, eine Versicherung abzuschließen oder ob ich eine Zwangsversicherung zahle und aus dieser auch Kosten übernommen werden, für die nie eine Beitragszahlung war. Dazu wäre natürlich nötig, dass jemand sich von dieser Versicherungszahlung bei bleibendem Leistungsanspruch befreien lassen kann oder einfach den Hund nicht anmeldet (was es ja auch heute noch gibt bzgl. Hundesteuer).


    Und der zweite Fall:

    Wenn ich eine Versicherung abschließe, tue ich das in dem Wissen, dass ich hier in einen Geldtopf einzahle, den ich hoffentlich nie nutzen muss. Dass aus diesem Geldtopf auch andere "Nutzen ziehen", nämlich alle diejenigen, die auch diese Versicherung abschließen und nun leider Geld aus dem Topf beanspruchen müssen, liegt in der Natur einer Versicherung.

    Meine hat es gemacht - und ist Vermittlungsversager :smiling_face_with_heart_eyes: . Und irgendwo in den Anfängen dieses Threads war auch schon die Rede davon.

    Natürlich kann (und will) nicht jeder TA jeden Hund übernehmen, aber wenn man Glück hat, passt es. Es kann und will auch nicht jedes TH jeden Hund übernehmen.

    Die Wahrscheinlichkeit für Euthanasie ist die größte, meiner Meinung nach. Ratenzahlung wird in dieser Höhe, von der wir sprechen, nur bei bekannten Patienten gehen - wenn sonst die Zahlungsmoral stimmt - und der Sympathiefaktor.


    katzenpfote Ja, hatte ich mir gedacht, wollte es nur nochmal explizit erwähnen, weil es evtl. nicht für alle inkludiert ist.

    Ich habe verstanden:

    - Hund wird engmaschig überwacht

    - Fieber ist unter Kontrolle durch Novalgin

    - Hund schläft und trinkt

    - Hund kann selbständig Gassi / Pipi-Runde laufen


    Die Angst, dass sie die Nacht nicht übersteht, kann eine Befürchtung sein, weil SweetEmma so mitleidet und das schon seit Tagen. Da steigert man sich auch gern mal selbst rein. Und morgen ist ein Werktag, da wird es (deutlich gegenüber Notdienst) erträglicher mit den Kosten, was nach der letzten Woche durchaus ein Thema sein kann UND die Wahrscheinlichkeit, den richtigen Arzt anzutreffen ist größer.