Alles anzeigenEin ganz frisches Urteil aus der Schweiz:
"Die Beteiligten sind zwei Hundehalterinnen, zwei Hunde und vier Zeugen. Beide Hundehalterinnen sind Schweizerinnen. Die 53-jährige Frau hat einen 34 Kilogramm schweren Hund; der Vierbeiner der leicht jüngeren Frau bringt 14 Kilogramm auf die Waage."
https://www.nzz.ch/zuerich/horgen…agen-ld.1769606
Kurzfassung: Die HH des 14 kg Hundes hat den schwereren Hund zur Verteigung ihres Hundes getreten.
Die andere HH hat sie wg. Tierquälerei angezeigt. Freispruch."Sie gibt zu, dass die andere Hundehalterin ihr zugerufen habe, sie solle ihren Hund an die Leine nehmen. Sie habe darauf geantwortet, sie nehme den Hund an die Leine, wann es ihr passe."
.... da krieg ich echt Puls.
Interessant ist auch der Freispruch bzgl. der nicht genügenden Beaufsichtigung - das ist doch praktisch ein Freibrief für "uups, mein Hund hört nicht, wenn ich rufe". ![]()