Beiträge von CundC

    da sie ja nicht schuld an dem Vorfall war.

    Daß eine Mitschuld angenommen wäre nicht ganz unwahrscheinlich - allgemeine Tierhaltungsgefahr (also: weil sie selbst auch einen Hund hat, der ja mit in das ganze Geschehen verwickelt war.

    wenn man das Kind mit dem Out of Control Hund losschickt das diesen nicht unter Kontrolle hat und kaum gebändigt kriegt ?

    Das Kind hielt zwar die Leine, war aber nicht allein mit dem Hund unterwegs. Und da der Vater so schnell eingreifen konnte, gehe ich davon aus, dass er das Geschehen im Blick hatte.

    Trotzdem nicht gut und hätte auch anders ausgehen können. Aber wer weiß, vielleicht war das auch das erste Mal, dass das passiert ist?

    Ich denke, es ist richtig und wichtig, sich zügig über alle möglichen weiteren Schritte rechtlich beraten zu lassen und dafür auch alle Eventualitäten zu bedenken. Und da hat das Forum ja doch einiges aufgezeigt.

    Gefühl

    Ich denke, da hier möglicherweise ein Rechtsstreit im Kommen ist, solltest Du Dich künftig zurückhalten mit Schilderungen des Hergangs sowie weiterer von Dir geplanter Schritte. Dies ist nun mal ein öffentliches Forum und keiner weiß, wer alles mitliest.

    Trotzdem sind wir natürlich alle interessiert, wie es weitergeht. Aber da bitte gut bedenken, was Du schreiben magst.

    Finde das hier echt irre in welche Richtung sich das gewandelt hat.

    Es ging die ganze Zeit nur darum, aufzuzeigen, welche Probleme auf die TE zukommen könnten (gesundheitlich, arbeitsbezogen). Und ja, dabei wurde auch über die gegnerische Hundehalterin und mögliche Folgen für sie gesprochen.

    Ich selbst fühle mich auch nicht damit wohl. einem anderen Hundehalter solche Summen "abnehmen" zu wollen, hatte aber hier bereits den Fall (knapp 1.000 Behandlungskosten Bisswunde C2). Durch blöden Zufall war der Gegenpart zu dem Zeitpunkt nicht versichert. Ja, ist doof für die gegnerische Seite, aber nicht mein Problem.

    Und hier geht es unter Umständen (hoffentlich nicht) darum, dass jemand berufsunfähig wird. D.h. der bisher ausgeübte Beruf kann nicht weiter ausgeübt werden, es sind Umschulungen und neue Jobsuche sowie Verdiensteinbußen (zumindest im Zeitraum der Umschulung und ggfs. vorher aufgrund Krankschreibung > 6 Wochen) zu befürchten. Nochmal: aktuell kann das noch garnicht abgeschätzt werden, ist aber der worst case. Und das kann ganz einfach nicht nur das Problem der TE sein, sondern da muss auch die gegnerische Hundehalterin herangezogen werden.

    Wie geht es denn der Hand jetzt? Wird es schon besser?

    Zitat

    Der Arbeitgeber muss einem kranken Mitarbeiter das Entgelt nur bis zu sechs Wochen fortzahlen, auch wenn dieser wegen einer weiteren Diagnose erneut arbeitsunfähig wird. Es sei denn, die erste Krankheit war beim Auftreten der zweiten bereits beendet, entschied das BAG.

    ...

    ...

    Hinweis: BAG, Urteil vom 11.12.2019, Az: 5 AZR 505/18; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018, Az: 7 Sa 336/18

    Quelle: https://www.haufe.de/personal/arbei…_76_506462.html

    Haufe ist eher arbeitgeberfreundlich einzuschätzen. (nur mal so zum Einordnen)

    Wie wäre es denn, einen Karabiner (wie von der Leine) am Flexigriff festzubinden? Also statt den Karabiner an der Leckerlitasche festzumachen, eben an der Flexi und dann den Karabiner am Ring der Flexitasche einzuklinken?

    Ja das ist meine Überlegung, weiß nur noch nicht wie groß der sein muss. Ich schaue mich mal um :)

    Da reicht doch ein kleiner. Du musst ja nicht den Griff mit dem Öffnungsteil umfassen können, sondern nur den Ring an der Tasche.

    Ich würde da nicht so einen nehmen

    Karabiner Standard 4x40mm (verzinkt)

    sondern so einen

    https://www.edelstahl-niro.de/wirbelhakenlasthaken-sperre-16x76mm-vernickelt-p-880.html

    oder so einen

    Wirbel/Karabiner-mit Federzug 10x53mm (vernickelt)

    also rein von der Bauart gesehen.

    Bei dem zweiten könntest Du irgendein Strickgarn (ok, reissfest oder beinahe) nehmen und das Teil an der Flexi festbinden.