Und nun haben die Halter auch noch die Bestätigung, dass ihr Handeln ok ist
Was meinst Du mit Handeln? Dass sie Deine Rechnung nicht übernommen haben? Dafür ist das OA aber nicht zuständig.
Und ob ihr Verhalten vor und während des Vorfalls ok war bzw. so eingestuft wird, weißt Du nicht, da Du nicht weißt, was genau zwischen OA und den Haltern gelaufen ist.
Vielleicht hilft Dir meine Erfahrung mit OA, bei dem vermutlich im Endeffekt eine ähnliche Erklärung an den Ankläger rausging. Bei mir ging es um das Bellen meiner Hunde, also Lärmbelästigung. Ich habe mit OA eng zusammengearbeitet, ihnen Beispiele (Videoaufnahmen meiner ruhigen Hunde mit Bellen im Hintergrund mitten in der Nacht) gegeben und eine zeitgesteuerte Hundeklappe eingebaut, um zu verhindern, dass meine Jungs morgens halb 6 die Nachbarn wecken. Ich habe auf genaue Angaben, wann sie gebellt haben sollten, nachgewiesen, wann sie es gewesen sein konnten und wann nicht. Das zog sich über Wochen. Im Endeffekt ist es bei mir halt auch bei der einen Anzeige geblieben, ohne dass ein Verfahren / eine Ordnungsstrafe draus wurde. Und dennoch bedeutet das nicht, das ich die Anzeige einfach so abgetan habe und fröhlich so weitermache wie vorher (als ich nicht mal wusste, dass sie soviel bellen, weil die Nachbarn auf Nachfrage von mir immer abgewunken hatten).
Ja, es ist echt doof, da nichts genaueres zu wissen.
Andersherum wäre ich als Halter des "bösen" Hundes schon ziemlich irritiert, wenn meine Begründung/Schilderung des Vorfalles und ggfs. meiner ab dem Zeitpunkt schon freiwillig getroffenen Vorsichtsmaßnahmen einfach so dem "Ankläger" mitgeteilt werden.
(Ich muss gestehen, ich hätt mich aber in Deinem Fall auch nicht vor der Rechnung gedrückt.)