Gibt es im Tierschutzgesetz eine Regelung für die Alleinbleibezeit? Ehrliche Frage, hab davon noch nichts gehört, was aber nichts heißen muss
Gibt es nicht.
Lediglich die Feststellung, dass ein Hund 4 Std tgl Kontakt zu seiner Bezugsperson haben sollte,
Wenn das die Hälfte des Jahres bei Dunkelheit stattfindet... so what.....
Da hab' ich mich schon so oft auf die Finger gesetzt bei deinen Aussagen und jetzt versage ich doch wieder.
Tut mir Leid, eig gehört das ja wirklich nicht in diesen Thread.......
Was genau ist dein Problem mit der Dunkelheit?
Das mit den 10h - ok, da verstehe ich zumindest wo du gedanklich herkommst.
Aber was interessiert es den Hund, ob er mit seinem Menschen bei Tageslicht Gassi geht oder nach Sonnenuntergang? Was stört's den Hund, wenn die Lichtquelle beim kuscheln, interagieren, spielen etc. in der Wohnung an der Zimmerdecke hängt und nicht am blauen Himmel?
Ernst gemeinte Frage.
Aus der Sicht des Hundes.
Nicht deiner persönlichen was du gut findest, sondern inwiefern das den Hund tangiert.
Bevor jetzt kommt: dann sieht der Hund ja nie das Tageslicht und fühlt nie die Sonne auf seinem Fell!
Es gibt Wochenenden. Freie Tage. Und in DE sind es auch keine 6 Monate, in denen es außerhalb dieser 10h durchgehend dunkel ist.
Würdest du auch Leuten, die in Skandinavien oder Kanada leben vorwerfen, sie wären so böse, weil der Großteil der Hundeinteraktion in den dunklen Monaten im (Überraschung ) Dunkeln stattfindet?
Ich weiß, du meinst es den Hunden gegenüber gut.
Du willst nicht, dass Menschen ihre Hunde so halten, dass es denen schlecht geht.
Das ist verständlich und per se auch etwas Gutes.
Aber manchmal muss man seine eigenen (An)Forderungen auch etwas hinterfragen....