Nein. Die Anzahl stuft einen als gewerbsmaessigen Zuechter ein. Gewerblich hat damit nichts zu tun.
Und die Steuer die ab Geldbetrag gezahlt werden muss, ist unabhaengig von der Huendinnenanzahl.
Ich glaube die Grenze sind 22.000 Euro. Hab ich 2 Huendinnen und die werfen in einem Jahre beide 13 Welpen, die zu jeweils 1000 Euro verkauft werden, dann ist da nix mit Liebhaberei..obwohl ich nicht als gewerbsmaessige Zuechterin eingestuft bin (weil nur 2 Huendinnen und nur 2 Wuerfe im Jahr).
Das ist zumindest mein Stand an Wissen
Das ist alles sehr..seltsam.
Das wichtigste daran ist: Sobald man gewerbsmaessiger Zuechter ist, hat das Vetamt 'Zugriff' auf einen. Ab da muss das Vetamt die Zuchtstaette abnehmen und erlauben. Die kommen dann auch regelmaessig, koennen Auflagen aussprechen usw.
Und zurueck zum Thema:
Dann wird es z.B. auch bzgl. der Kosten interessant. Wenn mein Vetamt mir naemlich verbietet Traegerhunde einzusetzen muss ich u.U. ans 'Ende der Welt' tuckern, weil nur da ein freier Ruede steht.
Ich hoffe, dass das nicht allzu Off-Topic ist...
Heftig - ich wusste nicht, dass Züchter bereits ab 3 Würfen im Jahr als bewerbsmäßig eingestuft werden und dass dann das Vetamt auch direkt involviert ist.
Die 22.000 stehen für Umsatz oder Gewinn? Und die beziehen sich nur auf die Steuer, nicht auf die Vetamtbeteiligung?
Also steuerpflichtig =/= gewerbsmäßig?
Und was sind Trägerhunde?
Im Sinne von Träger rezessiver Krankheitsgene? Das kann das Vetamt (nur im Falle von gewerbsmäßigen Züchtern, nehme ich an?) verbieten, selbst wenn die Mutterhündin frei ist?!?
Kein Wunder, dass die meisten Züchter hierzulande nur 1-2 Würfe im Jahr haben...