Witzigerweise ist es fast schon umgekehrt. Diese pauschalen Verbotsklauseln "alles was lebt und atmet ist verboten", die sind ungültig und theeeeeoretisch würde man dann vermutlich durchkommen wenn man sich einen Hund holt aber ich für meinen Teil würde wegen sowas keinen (persönlichen) Stress mit dem Vermieter haben wollen egal wie sehr ich im Recht bin.
? Wieso umgekehrt? Es ist im Westlichen so, wie ChocolateChip geschrieben hat. (Und ja: Vermieter können Hundehaltung im Einzelfall verbieten. Einzelfall meint aber regelmäßig eine Art von Hundehaltung, die man mit gesundem Menschenverstand nicht in Betracht ziehen würde).
Und nur nebenbei, weil es hier immer wieder auffällt: Das ,Recht‘ steht für die verbindlichen Spielregeln der Gesellschaft. Es ist nichts negatives, wenn man sich daran (und auch nur daran) hält.
Alles gut :-) ich wollte es doch nur anmerken.
"Umgekehrt" im Sinne von WENN explizit Tierhaltung "verboten" wird (pauschal ist hier das Stichwort) ist sie dadurch quasi "erlaubt" weil die Klausel eben nichtig ist.
Nur darauf wollte ich hinaus :-)
Unabhängig davon kann ChocolateChip trotzdem recht haben (da bin ich mir aber nicht sicher wie es gehandhabt wird wenn etwas gar nicht erst im Vertrag auftaucht)
Und ich halte mich sehr gerne an Regeln und Gesetze, aber Stress mit dem Vermieter möchte ich eben trotzdem nicht.
Wegen Ruby sind wir damals ausgezogen OBWOHL die Klausel in unserem Vertrag nichtig war und wir theoretisch hätten drauf bestehen können, mir fehlten aber dazu die Nerven...