Beschlagnahmen fände ich bei Qualzuchten falsch und unnötig.
Fänd ich nicht (also mit Bestandsschutz mit Stichtag). Dürfte bei der Durchsetzung deutlich helfen (anders als ein Bußgeld, was halt einkalkuliert werden kann), und - ich bin nämlich bei dir, dass sich der weitaus größte Teil der Menschen an Gesetze hält - es dürfte sich auch um eine überschaubare Zahl halten.