Bin ja keine Juristin, aber die verlinkte Stellungnahme kommt mir sehr wackelig vor. Die Autorin geht (ohne Beleg) davon aus, dass Alkoholgabe (offenbar auch eine geringe auf das Körpergewicht hin berechnete Dosis, das ist ja das, was hier wohl die Likörgeberinnen vorhaben) grundsätzlich in die Kategorie „verursacht Schmerzen, Leiden oder Schäden“ fällt und dadurch eine rechtliche Relevanz erhält. Finde ich durchaus angreifbar. Der zweite Argumentationsstrang zielt darauf ab, dass Alkohol Geräuschangst nicht heilt (tut Sileo auch nicht) und daher nicht als Arzneimittel eingesetzt werden darf, weil nicht zugelassen. Hm.
Sie zitiert ein Urteil, nach dem Alkoholgabe gerichtlich als rechtswidrig eingestuft wurde, aber es ging in dem Urteil um einen Menschen, der einen Hund getreten hat, Verletzungen nicht behandelt und on top Alkohol eingeflößt hat. Ein sehr merkwürdiger Beleg für die Strafbarkeit des Silvester-Eierlikörs.
Sie wirft mit maximalem Strafrahmen um sich (bis zu 30.000 Euro! 3 Jahre Knast!), was selbst wenn mal einem Silvesterfall juristisch nachgegangen würde, völlig absurd ist.
Sagen wir mal so, als Anwältin würde ich die Autorin eher nicht engagieren.