Zwischen abstrakter Tiergefahr und einem gefährlichen Hund besteht m.E. ein deutlicher Unterschied.
Rechtlich nicht.
Wenn sich der geliebte Familenplüschi überfordert fühlt und jemand zu Schaden kommt, ist die Frage, ob er zuvor als gefährlich einzuschätzen war, irrelevant.
Das war ja nicht die Frage. Deine These ist ja, alle gleich gefährlich, weil abstrakte Gefahr. Die Ansicht, dass der Rehpinscher aus Versehen auch jemanden umbringen kann und der genauso gefährlich ist wie der XL-Bully, taucht hier ja alle paar Seiten wieder auf, wird aber nicht plausibler mit der Wiederholung.