Beiträge von Pünktchen86

    Gibt es hier auch zu Dutzenden. In 99% der Fälle bringe ich meine Hunde in Sicherheit, sprich hinter mich ins Kommando (Zwergi ging bis vor kurzem noch auf den Arm) und mit einem energischen „gehst du heim!“ löst sich das Problem recht simpel. Bogen laufen geht hier fast nicht, dann stünde ich im Feld.

    Die problematischen Kandidaten tragen hier alle Kästen. Da kommt keiner vom Hof.

    Ich würde ja nur anhalten um den anderen Hund persönlich lang zu machen. Ob die anderen Halter das soviel besser finden, wage ich stark zu bezweifeln :tropf:

    Letztlich gilt immer: Es ist einfacher, jemand anderem die Schuld für das eigene Versagen zu geben.

    Läuft mein Hund frei, muß er abrufbar sein. Insbesondere bei Radlern, bzw. sich bewegenden Objekten. Egal ob mit oder ohne Hund.

    Ich hatte mit Pünktchen auch mal eine entsprechende Erfahrung. Das war ein (ziemlich fetter) Labrador. Ich flog allerdings auf die Fresse, weil der Labbi mir ins Vorderrad sprang (verewigte seine Zähne auch im Dobermann…).

    Der Typ regte sich auch auf. Außerdem müsste er nicht anleinen, der Hund wäre jagdlich geführt. (er sammelte seinen Hund auch erst ein, als mein Freund aufgeschlossen hatte und drohte seinen Rüden (auch Dobermann und ein ziemlicher Wanderschrank) los zu machen.

    Wenn du ungefährlich (schnell genug, abschätzbare Verkehrslage etc.) weiter fahren kannst, gib Gas.

    Okay, eine Sache zu den Boxern: Wenn ich eine Gebrauchshunderasse halte, deren Anatomie so verformt ist, dass sie ihren Gebrauchszweck gar nicht mehr (Vollschutz) oder nur mit speziellem Equipment (Ärmel für Kurzschnauzen) ausführen kann, sollte doch eigentlich was klingeln. Würde ich meinen…

    Zum rechtlichen Teil: Eine Anzeige auf Schadensersatz bei Nichterfüllung eines Vertrages benötigt einen Schaden des Verkäufers. Der Schaden ist in dem konkreten Fall nicht gegeben, da der Hund zu keinem Zeitpunkt dem Markt als "Gut" entzogen wurde, da die Annullierung zeitnah geschah und kein Geld geflossen ist. Bestandteil des Vertrages ist, dass der Käufer seiner Pflicht nachkommt (Geld) und der Verkäufer seiner Pflicht nachkommt ( Gut/Ware/Hund) wenn eine der Parteien dieser Abmachung nicht nachkommt, gilt ein Vertrag als nicht erfüllt. (Um im Bild mit dem Einzelhandel zu bleiben : Kunde geht mit Produkt zur Kasse, lässt es einscannen und überlegt es sich dann anders und geht. Ist ärgerlich ohne Ende für den Verkäufer aber kein Vertragsbruch)

    Das sich so ein, sorry, Unfug nicht ausrotten lässt.

    Das Beispiel mit der Kasse ist irrelevant, da kein Kaufvertrag nach §433 BGB zustande kam. Ein Kaufvertrag benötigt zwei Willenserklärungen. Ein Angebot und die Annahme. Die Verkäuferin scannt den Artikel, dass ist das Angebot. Geht der Käufer weg, nimmt er es nicht an.

    Hier ist ein Angebot gemacht worden (Vorlage Kaufvertrag), dieses ist angenommen worden.

    Erst daraus ergibt sich der schuldrechtliche Anspruch auf Ware und Geld.

    Heißt die Verkäuferin kann selbstverständlich auf dem Vertrag bestehen.

    Der Hund müsste abgenommen werden und der vereinbarte Kaufpreis gezahlt werden.

    Wirklich interessant würde dann aber tatsächlich der Anspruch auf Sachmängelhaftung werden. Dem Käufer waren die Mängel vor Vertragsabschluss ja bekannt und das Angebot für den „mangelhaften Artikel“ hat er trotzdem angenommen.


    Naja, lange Rede kurzer Sinn: Bitte nicht nachmachen.

    Zu hülf...

    Ich brauche bitte einen Namen für ein elektronisches Dingens, weil ich ein Ersatzteil bestellen will aber nicht mal weiß wie das Teil heißt. :ops:

    Und zwar geht es um einen Aufsitzmäher. Der startet, mäht aber nicht mehr. Wenn ich den Hebel runterlasse springt normalerweise das Mähwerk an, jetzt aber nicht mehr. Riemen sind alle noch dran. Ich habe also dieses Dingens in Verdacht, welches der Elektronik nach runterlassen des Hebels sagt, dass jetzt gemäht werden kann. Wie heißt aber dieses Teil? Es ist klein, hellgrau, von Honeywell und dort stehen Dinge wie C1, NC2, NO4 oder sowas. Ich weiß auch noch gar nicht wie ich das austauschen kann, sieht wie genietet aus (gibt es sowas? genietet?).

    Es kann natürlich auch etwas anderes sein, wer also alternative Ideen hat die ich überprüfen müsste, nur zu.

    Wenn es doch komplizierter ist dann muss ich den Mäher abholen lassen, aber das würde mich mind. 100 EUR kosten, deswegen möchte ich es erstmal selbst probieren. :sweet:

    Mach mal ein Foto. Einmal Übersicht vom Mäher mit Markierung und einmal Detail.

    Möppelchen hat erst mit 12 Monaten „Platz“ gelernt.

    War für viele auch sehr kurios.

    „Hinlegen“ hatten wir schon früh aufgebaut, aber das zackige Hundeplatz-Platz kam halt erst spät dazu :ka:

    Möppelchen hat dem Zwerg inzwischen beigebracht den Garten zu patrouillieren. Konzentriertes rausstarren, kleines Wuff, und Zwergi rennt raus. Bellt er nicht, ist da nichts, wofür sich das Aufstehen lohnt und Möppelchen kann weiterschlafen…