Beiträge von Pünktchen86

    Ja, das kenne ich auch noch. Toll war auch: mit Mist- und Matschflecken im Fell darf man nicht an der Reitstunde teilnehmen :klugscheisser:

    Ich war teilweise zwei Stunden eher am Stall um meinen Schimmel zu waschen. Mit Tintenshampoo….

    Ich weiß schon, warum nicht wieder einen Schimmel gekauft habe. Meiner bekommt ne Runde Magic Brush von mir und Feierabend. An nem guten Tag bürste ich noch den Schweif schnell durch.

    Für Putzorgien habe ich eine Reitbeteiligung, die das liiiiebt xD

    Bis auf einen sind hier alle Hunde ohne Tierarzt plötzlich verstorben (Dobermänner halt…).

    Abmeldung war kein Problem. Kurze Erklärung, fertig. Der Tierhalterhaftpflichtversicherung reichte ein Anruf.

    Einmal hat sich der Sachbearbeiter im Amt blöde angestellt, als ich ihm angedroht habe den Hund wieder auszubuddeln und ihm auf den Schreibtisch zu werfen, ging’s dann doch.

    Wir haben auch den Luxus die Hunde gesetzeskonform selbst beerdigen zu können.

    https://www.deine-tierwelt.de/kleinanzeigen/…ause-a85318260/

    Zitat

    Wegen einer anstehenden Zuchtverkleinerung müssen wir uns von einigen Hündinnen trennen. Als Züchter können wir leider nicht alle Hunde bis zu ihrem Lebensende behalten, was züchterische, aber auch rechtliche Gründe hat.


    Ernst gemeinte Frage: welche rechtlichen "Strafen" gibt es wenn man bei einer Zuchtverkleinerung die Hunde behält?

    zum einen kann die Zucht als gewerblich/gewerbsmäßig eingestuft werden und dadurch der §11 notwendig werden.

    Problematischer sind baurechtliche Gründe. Je nach Lage der Zuchtstätte kann es eine Obergrenze der erlaubten Hunde geben.

    Als wären alle Weidetierhalter so furchtbar schlechte Menschen ... ich mutmaße mal, ein Tier was ein Leben lang treu gearbeitet hat, bekommt Gnadenbrot am Hof .... genau wie die Koppelgebrauchshunde

    Klar aber was machste mit denen die nicht arbeiten können.

    Ich kannte ne Kangal Hündin die hat überhaupt keinen Wachtrieb, ja ich weiß seltene Ausnahme.

    Aber ich schätze da gibt es viele Dinge, die einen Hund ungeeignet machen

    Was machst du mit Kühen, die keine Milch geben? Böcken, die nicht decken? Nutzvieh, das zu alt für seinen Nutzen ist?

    Klar, die werden alle auf wunderschönen Koppeln ihr Gnadenbrot bekommen :woozy_face:

    HSH sind Nutzvieh. Kein Nutzen, keine Lebenserlaubnis.

    Wir sind nicht beim Bilderbuchbauernhof…

    Hat sich von Euch schon jemand überlegt, auf Tierhaltung zu verzichten wegen den Wölfen?

    Für mich selbst hat sich viel relativiert, muss ich gestehen.

    Nein, nicht wegen dem Wolf. Nach meinem Pferd wird es wohl kein weiteres geben, aber aus anderen Gründen (unter anderem wegen gestiegener Kosten, ökologischen Überlegungen und weil ich dann hoffentlich schon recht alt bin).

    Ich bin recht optimistisch, dass Tierhaltung und Wolf sich einpendeln werden. Sobald der Wolf ein paar Mal die falsche Beute angekaut hat, wird sich das Problem regulieren. Sieht man jetzt bei dem Politikerpony recht gut. Doof für den Wolf, aber das es so läuft, war zu erwarten.

    Solange ist es halt ein zusätzliches Risiko. Da meiner aber gut abgezäunt und nachts in der Box ist, halte ich das Risiko für überschaubar.

    Das ist juristisch völliger und totaler Schwachsinn.

    Der Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis, maximal ein Eigentumsindiz. Jura, erstes Semester.

    Das kann man auch netter sagen :bindafür:

    Und wenn ich nicht verheiratet bin, gehört der Hund nunmal mir wenn ich ihn gekauft habe.

    Es ging hier ja nicht nur darum wie es in Eheverhältnissen geregelt ist.

    Das Eigentum hat trotzdem nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.

    Wenn man was von „das ist klar geregelt“ faselt, sollte man sich zumindestens schonmal minimal mit dem Thema beschäftigt haben. Sonst glaubt dir noch jemand….

    Erstmal ist es egal ob Hund, Auto oder Kühlschrank. Was in einer Ehe ohne Gütertrennung gemeinsam angeschafft wird, ist Gemeinschaftseigentum. Wer was zahlt, wer in welchen Unterlagen steht, ist erstmal irrelevant.

    Interessant werden Abreden zwischen Eheleuten. „Den Hund schenke ich dir“ „Das ist unser Hund“ „Wenn wir uns trennen nimmst du den Hund und ich hol ihn am Wochenende“.

    Deshalb empfiehlt es sich die Regelungen in guten Zeiten nieder zu schreiben. Für die Sicherheit beider Parteien. Nicht nur bei Tieren, auch bei wertvollerem Hausstand.

    Macht nur keiner, deshalb werden Rosenkriege geführt.

    Und sich über den Verbleib des Gemeinschaftseigentums Hund zu einigen ist viel emotionaler als über die Kaffeemaschine.

    Der Hund gehört demjenigen der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Ist recht klar geregelt.

    Ob ich den Hund am Ende auch behalten kann/will ist eine ganz andere Geschichte.

    Das ist juristisch völliger und totaler Schwachsinn.

    Der Kaufvertrag ist kein Eigentumsnachweis, maximal ein Eigentumsindiz. Jura, erstes Semester.