Beiträge von Neala

    Neala: Das ( die beiden Links) bezieht ( beziehen) sich doch alles nur auf Medikamente für Menschen und nicht für Tierarzneimittel oder?

    Was auch immer sich mein Hirn dabei gedacht hat :headbash:

    Ich interpretiere es auch nach TAMG § 25 Verbringen als zulässig:

    (1) Ein Tierarzneimittel oder veterinärmedizintechni-

    sches Produkt, das der Pflicht zur Zulassung nach § 22

    oder der Freistellung nach § 4 unterliegt, darf in den

    Geltungsbereich dieses Gesetzes nur verbracht wer-

    den, wenn es zum Bereitstellen auf dem Markt im Gel-

    tungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder wenn

    es freigestellt ist und

    Spoiler anzeigen

    1. die Empfängerin oder der Empfänger im Fall des

    Verbringens aus einem Mitgliedstaat der Euro-

    päischen Union oder einem anderen Vertragsstaat

    des Abkommens über den Europäischen Wirt-

    schaftsraum Großhändlerin, Großhändler, Tierärztin

    oder Tierarzt ist oder eine Apotheke betreibt oder

    2. die Empfängerin oder der Empfänger im Fall des

    Versandes von einer Apotheke eines Mitgliedstaates

    der Europäischen Union oder eines anderen Ver-

    tragsstaates des Abkommens über den Euro-

    päischen Wirtschaftsraum, die für den Versandhan-

    del nach ihrem nationalen Recht oder nach dem

    Apothekengesetz befugt ist, Endverbraucherin oder

    Endverbraucher ist.

    (2) Absatz 1 gilt nicht für Tierarzneimittel und vete-

    rinärmedizintechnische Produkte, die

    9. im Herkunftsland in Verkehr gebracht werden dür-

    fen und ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermitt-

    lung in einer dem üblichen Bedarf entsprechenden

    Menge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen

    Union oder einem anderen Vertragsstaat des Ab-

    kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

    bezogen werden.

    :???:

    Putzt du damit? Ich benutze das nur wenn die Hunde ne Entzündung / Wunde am Zahnfleisch haben oder nach einer OP.

    Ja, deshalb hatte ich es hier und da ich es nicht wegwerfen will (wird sonst nicht gebraucht), benutze ich es jetzt gelegentlich, damit es leer wird.

    Hast du mal an Orozyme gedacht?

    Welches der x Orozyme Produkte? :D

    Aber ja, ich habe auch Orozyme Zahnpasta hier.

    Ich bin immer skeptisch wenn ein normaler Haustierarzt sowas sagt. Zu oft habe und erlebe ich, dass die die Zähne toll finden, aber ein TÄ der sich auch auf Zähne spezialisiert das eben anders sieht.

    Jein. Grundsätzlich hast du Recht, aber:

    In der Praxis wird generell (Zahn-)Vorsorge groß geschrieben, auch eine andere TÄ dort sagte mir mal, nur Zähne putzen sei hilfreich, d.h. die haben einen anderen Standard.

    Dazu ist es eine Praxis mit diversen Schwerpunkten durch mehrere TÄ, u.a. Zahnheilkunde, damit sind sie auch Überweisungspraxis, machen Dentalröntgen usw.

    Daher hat mich die Aussage eben gefreut, sie zeigt, dass ich wohl ganz gut mit Darkos Zahnhygienie fahre :nicken:

    Apropos Geschmack:
    Darko hasst das Hexagel abgrundtief - ich befürchte, dann bekomme ich Platinum gar nicht in sein Maul... Habt ihr einen Vergleich der beiden?

    Darkos Maul wurde heute wg. der Impfung gecheckt und er bekam direkt ein Kompliment der TÄ:

    "Schönes Gebiss, alles super, sehr guter Zustand!"

    - "Aber er hat doch hinten bisschen Zahnstein?"

    "Das ist trotzdem ein hervorragender Zustand, Sie putzen ihm die Zähne oder?"

    :rollsmile:

    Sie hat auch bestätigt, nur Zähne putzen hilft und erspart dem Hund langfristig die ein oder andere Schmerzen bzw. Narkosen.

    Es ist erlaubt im europäischen Ausland Medikamente für den eigenen Bedarf (!!!!) zu kaufen und mitzubringen.

    Auch Medikamente die hier verschreibungspflichtig sind.

    Nur alles was unter das Betäubungsmittel Gesetzt fällt nicht ohne schriftliches Atest vom TA, bzw Amtstierarzt.

    Das gilt auch für Menschen. Ich habe nämlich mein Leben lang den Spaß, dass ich ein Medikament nehme, welches unter das BtMG fällt.

    Damit darf ich lediglich mit einem Vorrat für 30 Tage im Schengen-Raum unterwegs sein, muss jedoch zuvor eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens vom behandelnden Ärzt*innen ausfüllen und von der Gesundheitsbehörde beglaubigen lassen :face_with_rolling_eyes:

    Wurde auch eine Anordnung, Vorschrift, Paragraph oder ähnliches dazu gesagt oder wo man das finden kann? Oder wurde es noch schriftlich geschickt?

    BMG: Arzneimittel aus dem Ausland

    Zoll: Reisen innerhalb der EU - Arznei und Betäubungsmittel

    Eigenbedarf bis zu drei Monaten ist demnach erlaubt. ausgenommen natürlich Fälschungen und BtM.

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    Heute in der TAP Impfen & Suprelorin-Implantat:

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    Abgesehen von den beiden Medikamenten wurde alles im 1.4fachen Satz berechnet.