Alles anzeigenWenn es offene Forderungen gegen einen gibt, wurde entweder beim Abmelden oder wenn du deine Passpapiere das nächste Mal aktualisieren musst der D Staat wissen wo du wohnst.
Darauf kommt es mir an.
Der "Gegner" wird in Kürze "unbekannt verziehen".
Ich bleibe, wo ich bin und schon lange war ;-)
Es geht darum, den "jetzt Flüchtenden" noch irgendwie "erwischen" zu können, um die Klage zuzustellen.
Weiß also der D-Staat auch bei Wohnsitz außerhalb D, aber noch in EU (irgendwo), wo der dann dort wohnhafte Typ ist?
Der deutsche Staat weiß das nicht, außer man hat eine Adresse hinterlegt. Ich bin in Deutschland abgemeldet und nirgendwo gemeldet, da in keinem Staat ohne Meldepflicht. Wäre ich in einem mit Meldepflicht, wüsste D trotzdem nicht wo ich bin, sie müssten ja wild irgendwelche Staaten anfragen. Das wird nicht ohne internationalen Haftbefehl getan. Die Klage ist allerdings wirksam, egal ob der andere in Deutschland ist oder nicht, und muss dafür auch nicht zugestellt worden. Ich bin zB auf dem Weg zum Flughafen damals noch geblitzt worden, das gilt nach einer Frist von ein paar Wochen als "öffentlich zugestellt" und ist damit zu zahlen.
Also außer derjenige ist jetzt in die Südsee geflohen und will nie wieder nach Deutschland zurück und es geht um irgendwas banales ist es egal ob er in D gemeldet ist oder nicht.
Ganz was andres: Kann ich meiner Schwester einen Putzhelfer über eine App als Weihnachtsgeschenk schenken (weil ich ihr was gutes tun will und ich glaub dass das ne gute Idee für sie wär - großes Haus und wenig zeit) oder kommt das irgendwie doof?