Beiträge von Potato

    Ich finde "vermenschlichen" auch immer ein komisches Stichwort, als wäre man als Mensch was unglaublich einzigartiges, samt seiner Gefühle. Wir neigen als Menschen dazu die Komplexität unserer Gefühle und Handlungsimpluse heillos zu überschätzen. Auch Hunde haben ein Gefühlsspektrum, da irgendwelche Unterteilungen zu machen ist recht willkürlich, vor allem wenn ich jetzt darauf basierend unser Verhältnis beurteilen will. Ich habe keine Ahnung wie ein Hund fühlt, ich habe aber auch keine Ahnung wie ein anderer Mensch fühlt, ich kenne immer nur meine eigene Sinnes- und Gefühlserfahrung, und schließe von der auf jegliche andere Lebewesen.

    Beziehungen sind ja auch nicht so eindimensional. Ich kann in Beziehungen viele Rollen einnehmen, und es gibt auch ganz viele Arten von Augenhöhe und Gleichberechtigung. Ich kann meinem Kind Mutter und Freundin sein, und ich kann auch als Chefin Chefin und Freundin sein. Das bringt alles seine Komplikationen, aber nur weil ich Freundschaftsebenen in solchen Konstellationen ausschließe sollte ich nicht davon ausgehen. dass meine Beziehung dadurch automatisch einfacher oder unkomplexer wird. Mein Hund ist mir in vielen Situationen auch Freund, und in anderen Situationen muss ich ein Machtwort sprechen. Was ich für ihn bin weiß nur er, aber ich habe in meinem Alltag auch viele zwischenmenschliche Konstellationen in denen die Umstände an der Enge der Beziehung Schuld sind, es gegenseitige Abhängigkeiten gibt, und trotzdem ist da die volle Bandbreite an möglichen Beziehungskonstellationen drunter.

    Daraus jetzt zu schließen wie ein Hund in welcher Situation agiert, halte ich aber für eine gewagte These. Im besten Fall habe ich meinen Hund davon überzeugt, dass ein Handeln in meinem Interesse seine beste Handlungsoption ist, was ich durch positive oder negative Einwirkung erreichen kann. Es wird aber immer noch Situationen geben, in dem ein Hund eine Handlungsoption als für ihn beste wählt, die nicht in meinem Intreresse liegt. Je nachdem in wievielen Situationen ich ihn wie gut überzeugt habe, wird das häufiger oder seltener vorkommen. Eine Stellschraube liegt in der Beziehung ja, je eindrücklicher die ist, positiv oder negativ, desto überzeugender bin ich. Die andere ist jedoch ist das Grundinteresse des Hundes, da habe ich schon weniger Einfluss drauf.

    Sowas ist nach neusten Gerichtsurteilen in Deutschland ganz schwer durchzusetzen, da die freie Berufswahl ein zu hohes Gut ist. Also es hängt noch von einigen anderen Faktoren ab, aber es kann auch gut sein dass so ein Verpflichtungsvertrag grundsätzlich nichtig ist.

    Magst du Mal 1-2 Beispiele verlinken?

    Ich habe interessehalber jetzt noch einmal ein bisschen recherchiert, da ich selbst betroffen bin (wobei ich meine Bindung angemessen und fair finde). Und kann das geschriebene auf den ersten Blick nicht bestätigen. Klar müssen einige Voraussetzungen bei der Vereinbarung berücksichtigt werden und die Bindung darf nicht übermäßig lang etc sein. Wenn das aber erfüllt ist, ist da eigentlich nichts schwer durchzusetzen.

    Schwammige und überzogene Bedingungen können natürlich fix nichtig sein.

    Da müsst ich erst nochmal suchen. Es kommt halt sehr auf den Einzelfall an, aber man hat da seit ein paar Jahren auf jeden Fall gute Chancen, deshalb würde ich mich, wenn es bei dir im Raum steht, einfach von einem Anwalt beraten lassen. Ich hatte solche Fälle im Freundeskreis, und auch bei mir selbst hat ein Arbeitgeber in einem ählich gelagerten Fall schon gedroht Rückzahlungen gerichtlich einzufordern. Ich hab mich dann auch beraten lassen und bin dem sehr selbstbewusst gegenüber getreten, und er hat die Forderungen fallen lassen. Eni46 Dabei ging es sogar um ein Bundesministerium, dh ich würde nicht davon ausgegehen dass es seine Richtigkeit hat nur weil es öffentlicher Dienst ist.

    Es geht bei sowas ja schnell um mehrere zehntausend Euro, was natürlich dann ein Stück weit ein Risiko birgt, und wenn man dann eh beleidigt ist weil gekündigt wird versucht man das dann einzufordern. Aber ja, auf den Gedanken einfach zu versuchen ein guter Arbeitgeber zu sein um das zu verhindern kommen manche wirklich nicht ;)

    Sowas ist nach neusten Gerichtsurteilen in Deutschland ganz schwer durchzusetzen, da die freie Berufswahl ein zu hohes Gut ist. Also es hängt noch von einigen anderen Faktoren ab, aber es kann auch gut sein dass so ein Verpflichtungsvertrag grundsätzlich nichtig ist.

    :face_screaming_in_fear: Echt?

    Was gibt Arbeitsgebern den dann nen Anreiz überhaupt noch sehr teure Weiterbildungen zu zahlen? Ernstgemeinte Frage?

    Ich meine, dass man es nicht verbieten kann ist klar. Aber ich kenne es auch so, dass man eben die Ausbildungskosten anteilig zurück erstatten muss (teilweise Zahlen einen ja sogar neue Arbeitgeber aus).

    Es gibt da zB noch die Unterscheidung, ob die AUsbildung/Fortbildung/Studium direkt zur Arbeit beiträgt, oder nicht. Wenn ich jetzt zum Spaß noch nebenher Philosophie studieren will und meinen Arbeitsgeber überrede mir das zu bezahlen ist es was anderes, als wenn ich jetzt zum Beispiel eine Fortbildung zur Intensivkrankenschwester mache, und dann als Intensivkrankenschwester arbeite. Dann ist das Interesse ja genauso beim Arbeitgeber. Es gibt zum Beispiel auch Fälle, in denen mir bestimmte teuere Fortbildungen NUR für die bestimmte Arbeit helfen, nicht allgemein, in solchen Fällen ist es dann ganz klar.

    Aber auch in dem hier geschilderten Fall geht es ja darum, dass eine Stelle mit einem Masterabschluss besetzt werden MUSS, den ansonsten niemand hat, also sehe ich hier zB auch klares Arbeitgeberinteresse. In solchen Konstellationen hat man da heutzutage schlechte Chancen, als Arbeitgeber gerichtlich Bindung an den Arbeitspaltz bzw Rückzahlungen durchzukriegen.

    Was meinst du mit Ausbildungsrückersatz?

    Also es ist aufgelistet, was die Ausbildung kostet und was ich bei Abbruch zu zahlen habe (wobei das rechtlich anzufechten ist).

    Ansonsten gibt's gar nix zurück.

    Du verpflichtest dich für eine bestimmte Zeit nach Beendigung der Ausbildung für ein Dienstverhältnis, für sagen wir 3 Jahre. Nach 2 Jahren kündigt du aber und wechselst zu einer anderen Firma. Dann kann der erste Dienstgeber (unter gewissen rechtlichen Grundlagen) eine Kostenrückerstattung oder Teilrückerstattung deiner Ausbildungskosten von dir einfordern (in Ö heisst das Ausbildungskostenrückersatz).

    Sowas ist nach neusten Gerichtsurteilen in Deutschland ganz schwer durchzusetzen, da die freie Berufswahl ein zu hohes Gut ist. Also es hängt noch von einigen anderen Faktoren ab, aber es kann auch gut sein dass so ein Verpflichtungsvertrag grundsätzlich nichtig ist.

    Zur eigentlichen Frage, ich glaub das kann man schon gut fragen! So ein unverfängliches "wie werde ich denn dann eigentlich gehaltstechnisch nach dem Studium eingeordnet?"

    Und zu Brücken noch was skurilles, wir gehen hier auf einem unserer Spaziergänge immer über eine Brücke. Auf dem Hinweg ist die Cheese vollkommen egal, und er läuft freudig an der Geländer/Wasserseite drüber. Auf dem Rückweg kann er dann nur noch ganz panisch an die Mauer zur Straßenseite rangepresst drüber laufen, Richtung Geländer/Wasser kann er sich keinen cm bewegen.

    Da würde ich nun tatsächlich an eine einseitige Seh- oder auch Hörschwäche denken. Hast Du da mal kontrollieren lassen?

    Hm, es ist immer bei einer bestimmten Brücke so, und da ist sein Lieblingspark auf der anderen Seite. Ich gehe also stark davon aus dass er auf dem Hinweg da unbedingt hin will und deshalb nicht darüber nachdenkt, und auf dem Rückweg dann wieder Angst hat.

    Er hat allgemein etwas Höhenangst, gerade wenn die Brücke Spalten hat so dass man bis zum Wasser durchsehen kann (wie die zum Park) und er geht über andere Brücken immer mit so süß gespreizten Zehen. Mir ist ansonsten aber noch nie aufgefallen, dass das in eine Richtung stärker wär als in die andere. Aber danke dir! Ich werde das mal beobachten.

    Schlimmer wird es evtl, weil es die Angst vor der Angst ist und der Hund immer mehr Dinge mit Brücken verknüpft.

    Mein erster Hund wurde von einem Auto angefahren. Seitdem hatte er vor Gewitter Angst. Weil vor Gewitter oft Wind kam, bekam er vor Wind auch Angst. Weil die Sommergewitter oft Abends waren, wollte er irgendwann Abends nicht mehr raus.

    Das kann schon ein blöder Kreislauf werden

    Ja genau, ich würde auch ein Auge darauf haben dass das keine Kreise zieht, wenn er jetzt sogar schon VOR der Brücke Angst hat. Wir haben einen Angsthund, der gute und schlechte Zeiten hat. Und wenn der einmal vor etwas so richtig Angst bekommt, dann nimmt das immer größere Ausmaße an, bis man aus der Spirale irgendwie wieder raus kommt.

    Und zu Brücken noch was skurilles, wir gehen hier auf einem unserer Spaziergänge immer über eine Brücke. Auf dem Hinweg ist die Cheese vollkommen egal, und er läuft freudig an der Geländer/Wasserseite drüber. Auf dem Rückweg kann er dann nur noch ganz panisch an die Mauer zur Straßenseite rangepresst drüber laufen, Richtung Geländer/Wasser kann er sich keinen cm bewegen.

    Könnte der Hund da nicht ein anderes Zimmer? Unsere sind dann immer im Schlafzimmer

    Hier sogar von gestern: Hund 1 fröhlich am chillen, Hund 2 mitten in der Jagdsequenz

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