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Reden wir doch noch mal über Menschenwürde ....
Das wird jetzt zu ot
Deshalb das wikrlich als letztes von mir zu dem Thema-
Im "war against terror" sind ungefähr 1 Million Menschen gestorben, darunter fast 400.000 Zivilisten.
Außergerichtliche Hinrichtung Osama bin laden, Universität Göttingen:
V. Schlussbetrachtungen
Die Tötung Osama bin Ladens durch U.S. Spezialkräfte hält einer kritischen juristischen Prüfung nicht stand. Selbst bei (unzutreffender) Annahme eines bewaffneten Konflikts zwischen den U.S.A. und Al-Kaida und der daraus resultierenden Anwendung des humanitären Völkerrechts wurde mit bin Laden ein Zivilist getötet, der wohl nicht länger unmittelbar an Feindseligkeiten teilgenommen hat. Ginge man davon aus, dass er im Moment der Tötung ein (angreifbarer) „Kämpfer“ gewesen wäre, befand er sich möglicherweise hors de combat. Nur wenn man – entgegen der hier vertretenen Ansicht – Al-Kaida als organisierte bewaffnete Gruppe und somit Konfliktpartei im Sinne des humanitären Völkerrechts ansähe, hätte bin Laden qua Mitgliedschaft liquidiert werden dürfen. Noch eindeutiger gegen die Zulässigkeit der Tötung spricht das in Friedenszeiten anwendbare (normale) Strafrecht und die Menschenrechte. Bin Ladens Tötung kann insoweit nur als eine menschenrechtlich geächtete außergerichtliche Hinrichtung qualifiziert werden; eine Notwehr- oder Notstandslage der U.S.-amerikanischen Spezialkräfte ist nicht ersichtlich. Über diese technisch-juristischen Fragen hinaus stellt sich die viel grundsätzlichere Frage, inwiefern die westliche Welt ihren terroristischen Feinden das Recht auf Leben und weitere grundlegende Menschenrechte aberkennen und sie somit zu militärischem Freiwild deklarieren möchte. Diese Konsequenz kann nicht gewollt sein. Die moralische und politische Überlegenheit einer freien und demokratischen Gesellschaft zeigt sich eben auch darin, dass sie selbst mit ihren schärfsten Feinden human umgeht, ihnen also Mindestrechte zugesteht. Sie macht sich nicht mit diesen gemein, indem sie sich der gleichen barbarischen und menschenverachtenden Praktiken bedient. Anstelle eines „Kriegs gegen den Terrorismus“ ist deshalb dessen Bekämpfung mittels ei- nes fairen und rechtsstaatlichen Strafrechts geboten. Dies schließt die Tötung von Terroristen als ultima ratio keineswegs aus, macht sie jedoch von den dargelegten Bedingungen abhängig und stellt jene nicht rechtlos. Nur so wird tatsächlich der Gerechtigkeit „ein Dienst erwiesen“. Und nur so können wir letztlich über die terroristische Ungerechtigkeit triumphieren.
http://www.department-ambos.uni-goettingen.de/data/documents…nsterwiesen.pdf