Nur Mal kurz aus Sicht einer Juristin. Ich selbst würde in so einem Fall die Personalien austauschen und zumindest wenn keine offensichtlichen Schäden vorhandene sind, die Polizei außen vor lassen.
Sonst wird eben schnell aus dem Problem mit dem Ordnungsamt auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und ggf. auch vorsätzlicher Körperverletzung, wenn der Hund wegen solchen Vorfällen bekannt ist. Da braucht die Polizei den Eltern nur sagen, dass sie Strafantrag stellen können und schon hat man eine Anzeige am Hals. Die beim ersten Mal sicher von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, aber beim nächsten Mal nicht so glimpflich abgeht.
Bei Schäden an der Kleidung oder Verletzungen würde ich die Polizei auch rufen.
Hätte im vorliegenden Fall der Hundehalter sich geweigert die Personalien rauszugeben, dann hätte man durchaus das Recht diesen festzuhalten und die Polizei zu rufen. Und das macht dann keinen besonders guten Eindruck...weder auf die Geschädigten, die dann sicher einen Strafantrag stellen, noch auf Polizei und Staatsanwaltschaft.