Das es vielleicht nicht grade toll ist von einem retrievergroßen Hund angesprungen zu werden, den man zusätzlich noch nicht mal kennt, wissen hier wohl alle! Denn schließlich sind die Autoren dieser Diskussion Hundemenschen.
Alleine dieser Fakt ist dennoch kein Grund, dass sich Ämter und Behörden noch nicht einmal real mit dem Fall beschäftigen- laut Beitrag im Fernsehen nie gesprächsbereit waren.
Ich finde es dennoch gut, dass wir hier mal die andere Sichtweise dargestellt bekommen haben, hätte mir allerdings gewünscht, dass dieser Fall zwischen Behörde, Hundehalter und Geschädigten hätte vorher einvernehmlich gelöst werden können, ohne dass er ins Fernsehen kommen muss und die Gemüter erhitzt.
Natürlich hat Ihre Behörde lediglich die VOs zu vollziehen und sie haben in ihrem Sachgebiet wahrscheinlich auch verantwortungsvoll und richtig gehandelt.
Diese Geschichte ist demnach einfach nur ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber des Landes Hessen, der es offensichtlich nicht hinbekommt, Verordnungen mit Sachverstand zu erlassen und falsche Maßstäbe in der Bewertung von aggressiven Verhalten von Hunden gesetzt hat.
Ich bezweifle stark, dass "Anspringen" ein Indikator für einen gefährlichen Hund ist-oder besser gesagt, dass jeder Hund der anspringt, dies aus Agression tut.