Ich hab eine etwas...strange spezielle Frage.
Person X stand mehrfach vor Gericht und wurde dort fuer schuldunfaehig erklaert (wurde durch verschiedene psychiatrische Sachverstaendige untersucht/begutachtet). Die Person hat einen gesetzlichen Betreuer So weit, so gut.
Was mich interessiert: Wie kommt es, dass eine Person auf die o..g. zutrifft sich zur Wahl fuer offizielle Aemter (OB) stellen kann/darf? Ist das eine Luecke im Gesetz? Ist das damit keine Personengruppe(n) diskriminiert wird/werden?
Ich frag das absolut wertfrei, ich wundere mich einfach nur, weil ich das (in diesem Fall) wirklich kritisch sehe sollte diese Person echt mal genug Stimmen bekommen (passiert eher nicht).