Du lebst in einer Genossenschaftswohnung und jeder erhält bei Einzug eine Hausordnung, wo all diese Dinge, wie anleinen im Flur, gemeinschaftlicher Garten etc. geregelt ist, also schau dort rein.
Ein Rotti ist in Berlin, ich wohne auch dort, kein gelisteter Hund, doch kann er als gefährlicher Hund bei Vorfällen ( da reicht schon ein Knurren und Anspringen) eingestuft werden, dafür sind dann neben der Genossenschaftsverwaltung andere Intuitionen, wie Polizei, Vetamt zuständig.
Da die Halter nicht einlenken, würde ich zur Sprechstunde der Genossenschaft gehen und die Vorfälle schildern. Es kann ja nicht sein, dass ihr euch wegen dem Verhalten des Rottis, auch wenn er noch jung ist, nicht in den Hausflur traut. Schriftlich kannst du es auch noch festhalten, frage einfach bei der Sprechstunde danach. Außerdem ist noch dein Kind mit involviert, das lässt schneller Aufhorchen.
Mich wunderst es ein wenig dass ihr den gemeinschaftlichen Garten als Lösungsort euer Hunde benutzt, das ist bei uns verboten. Doch das wird ja verschieden geregelt.
Danke für deine Antwort.
Ich weiß ja, dass im Mietvertrag steht, dass Hunde im gesamten Genossenschaftsgelände angeleint zu führen sind, im Hausflur, auf den Grünflächen und auf den Wegen/Parkplätzen vor den Häusern. Aber es bringt ja leider nichts, die Nachbarn darauf hinzuweisen. Diese wissen das ja selbst, nur interessiert es sie nicht.
Dienstag gehen wir zur Sprechstunde und dann berichte ich gerne, wie der Vermieter reagiert hat. Fotos vom vollgekackten Hinterhof habe ich mittlerweile zur Genüge.
Der Hof darf grundsätzlich schon mit Hunden genutzt werden, im Sommer picknick(t)en wir dort auch gern mal, unsere Tochter spielt(e) dort gern mit Freundinnen. Aber auch dort besteht die Pflicht, die Hunde anzuleinen und natürlich die Hinterlassenschaften zu beseitigen.