Beiträge von KayaFlat

    Dass man allerdings erwartet, dass jemand bei fahrlässiger Tötung mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft wird, finde ich...strange.

    Hat nicht jeder von uns schon mal fahrlässig gehandelt und einfach nur Glück gehabt??? (Nicht nur bezogen auf Hunde, sondern überhaupt?)

    Welches Urteil hätte man in dem konkreten Fall denn als "gerecht" angesehen?

    also ist dieser Vorfall sowas wie ein "upsala, das kann ja jedem mal passieren, daß die eigenen Hunde so aus dem blauen heraus einen Menschen zerfetzen"? Oder wie ist Dein Beitrag zu verstehen.

    Wie lange hatte sie denn die Hunde bereits, als der Vorfall passierte? Wie viele Male war sie bereits ohne gravierenden Zwischenfall mit allen drei Hunden unterwegs?

    Hätte sie jetzt also unweigerlich damit rechnen müssen, dass ihre Hunde einen Menschen attackieren und töten, weil es halt Amstaffs sind?

    Solange nichts Gegenteiliges faktisch bekannt ist, gehe ich davon aus, dass das, was jetzt zu diesem schrecklichen und tragischen Vorfall geführt hat, von ihr bereits längere Zeit und häufiger praktiziert wurde, ohne dass sie Anzeichen dafür wahrgenommen hat, dass ihre Hunde bei nächster sich bietender Gelegenheit einen Menschen zerfleischen.

    Ja, hinterher kann man sich natürlich hinstellen und sagen, dass sie das hätte wissen müssen, dass ihre Hunde Killer sind.

    Echt?

    Ich sehe das nicht, nach dem, was ich gesichert weiß.

    Ich dachte auch, dass das Hundehaltungsverbot für alle Rassen gilt und für einen Beschwerde dagegen hätte ich schon Verständnis gehabt. Aber dass sie weiterhin auch Amstaffs halten können will...Naja. Verstehe ich auch nicht.

    Dass man allerdings erwartet, dass jemand bei fahrlässiger Tötung mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft wird, finde ich...strange.

    Hat nicht jeder von uns schon mal fahrlässig gehandelt und einfach nur Glück gehabt??? (Nicht nur bezogen auf Hunde, sondern überhaupt?)

    Welches Urteil hätte man in dem konkreten Fall denn als "gerecht" angesehen?

    Ich dachte auch, dass das Hundehaltungsverbot für alle Rassen gilt und für einen Beschwerde dagegen hätte ich schon Verständnis gehabt. Aber dass sie weiterhin auch Amstaffs halten können will...Naja. Verstehe ich auch nicht.

    Dass man allerdings erwartet, dass jemand bei fahrlässiger Tötung mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft wird, finde ich...strange.

    Hat nicht jeder von uns schon mal fahrlässig gehandelt und einfach nur Glück gehabt??? (Nicht nur bezogen auf Hunde, sondern überhaupt?)

    Welches Urteil hätte man in dem konkreten Fall denn als "gerecht" angesehen?

    Ja, man kann sich des Potentials der Rasse bewusst sein, aber trotzdem der festen Überzeugung anhängen, dass der eigene Hund dieses Potential höchstwahrscheinlich nie entfalten wird. Es bleibt also eine theoretische Gefahr, die man für den eigenen Hund für nicht realistisch einschätzt.

    Zum Beispiel gehörte meine Dsh ja auch zu einer Rasse, die damals in den Beissstatistiken gegen Menschen ganz vorne lag. Mir war also durchaus klar, dass Schäferhunde gern mal in Menschen beissen. Für Jacky habe ich diese Gefahr trotzdem als fast nichtexistent eingeschätzt, weil wesensfest, recht gut erzogen usw.

    Sie hat ja auch in 13,5 Jahren nie ernsthaft in einen Menschen gebissen.

    Wäre es aber durch eine Verkettung von Umständen dazu gekommen, ja dann wäre ich wohl auch naiv gewesen.

    Ich setze das mit dem Vorfall mit den Staffs nicht gleich, aber ich kann schon verstehen, dass man als Halter nicht damit rechnet, dass wirklich soetwas bei den eigenen Hunden passieren kann, wenn man sie korrekt hält und führt. (Und das hat sie bis dahin ja, nach dem, was man weiß).

    Würde man sonst diese Hunde überhaupt halten?

    Und dessen müssen wir Hundehalter uns bewußt sein, egal welche Rasse, Größe oder auch Anzahl Hunde wir führen!

    und trotzdem werfe ich mich nicht mit Leuten in den selben Topf, deren Hunde Menschen schwer verletzt oder getötet haben.

    Man braucht die Vorfälle, wo Hunde Menschen zerfetzen! nicht dadurch zu relativieren, indem man es mit "Hunde können auch auf die Straße laufen" etc. vergleicht
    Nein, wir sind nicht alle schuldig, man muß auch nicht so tun, als ob wir von vorneherein unsere Mitmenschen gefährden.

    Die Erfolgsgeschichte des Hundes im Laufe der Geschichte besteht daraus, daß er uns eben nicht permanent umbringen bin, sondern als Sozialpartner annimmt.

    Was aber erstens aber nicht der Punkt war, auf den bei der Argunentation abgezielt wurde, und zweitens hätte die verurteilte Halterin sich vor dem Vorfall wahrscheinlich auch entschieden dagegen verwahrt, durch ihre Hundehaltung Menschen tödlich zu gefährden.

    Das lag doch auch jenseits ihres Vorstellungsbereichs, dass ihre Hunde einen Menschen zerfleischen könnten.

    War sie da per se naiv?

    Mir ging es darum, dass auch bei Hunden, die ganz höchstwahrscheinlich nie einem Menschen totbeissen würden, ein Mensch aufgrund von fahrlässigem Verhalten des Halters - oder von Verhalten des Halters, das zumindest im Nachhinein als fahrlässig ausgelegt werden kann - zu Tode kommen könnte.

    Wir sind als Menschen, die Fehler machen, und als Halter von Tieren, die sich aus uns unerfindlichen Gründen auch einmal atypisch verhalten können, einfach nicht 100% davor gefeit, dass eine Situation kollossal schief laufen kann.

    Das heißt nicht, dass ein Vorfall wie in Naarn und ein vom Hund verursachter tödlicher Unfall absolut gleichzusetzen ist. Aber je nach Umständen könnte er für den Halter ähnliche Folgen haben.

    Wir leben immer mit einem gewissen (in den allermeisten Fällen eher geringen) Restrisiko, wenn wir uns mit Hunden in der Öffentlichkeit bewegen.

    Jo, hätte ich auch so gemacht, aber die Mutter (meine Schwester) hat das im Fachgeschäft mit allem Pipapo durchgezogen.

    Ich hab dann halt mein Preislimit kommuniziert (bei uns kaufen die Patinnen den Ranzen). Wenn sie es so haben wollte, musste sie die Differenz eben drauflegen. (Hab trotzdem noch genug bezahlt, v.a. da wir im Internet auch tolle Ranzen für unter 200 Euro gesehen hatten).

    Warum?

    Dadurch, dass mein Hund durch mich nicht mehr kontrollierbar war, kam ein Mensch zu Tode.

    Natürlich triggert uns der Fall mehr, wenn Hunde ausser Kontrolle einen Menschen töten, aber ist das Resultat nicht das gleiche?

    Würde das von mir beschriebene Szenario mit der Rehhetze eintreten, würde mir vielleicht sogar grobe Fahrlässigkeit bescheinigt, denn mir war immerhin bekannt, dass mein Hund schon Rehe gehetzt hat und dann nicht mehr kontrollierbar war.

    Oft reagiert man da aber im Reflex

    Das war ja auch nur ein Beispiel, dass auch ich fahrlässig einen Todesfall durch meinen Hund verursachen könnte.

    Ich halte es nicht für wahrscheinlich, es ist aber eben auch nicht absolut auszuschließen.

    Diese Halterin hätte im Vorfeld sicherlich auch niemals damit gerechnet, dass dieser schreckliche Vorfall so passieren kann, wie er passiert ist.

    Ich gehe davon aus, dass die Hunde vorher unauffällig waren. Warum sie in der Situation reagiert haben, wie sie es taten, was diesen Schalter im Hirn umgelegt hat, weiß niemand genau.

    Und auch ich war schon öfter mit über 80 kg Hund (zwei Ridgebacks) unterwegs, die ich rein über Kraft auch niemals hätte halten können. Ich empfand das aber nicht als fahrlässig und es ist ja auch nie was passiert. Aber wenn...?

    Ich finde, man sollte nicht so leicht so hart urteilen, wie es manche hier tun, auch wenn ich schrecklich finde, was das Opfer hat durchleiden müssen.

    Ein lebenslanges Hundehalterverbot ist für mich nur begründbar, wenn man es als eine Art Vergeltung für das Leid sieht, das sie verursacht hat.

    Ich gehe davon aus, dass diese Frau niemals wieder einen derartigen Vorfall verursachen wird, auch wenn sie wieder Hunde halten darf/dürfte.

    Und ich glaube, ich würde freiwillig nur dann in ihrer Situation auf jede weitere Hundehaltung verzichten, wenn ich selbst denke, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe und mich damit quasi bestrafen würde.

    Also kann ich schon verstehen, dass man zumindest überlegt, dagegen Widerspruch einzulegen.