In welchem anderen Dienstleistungsbereich ist das denn so organisiert?
Zb bei dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, oder dem GnotKG wenn es um die Kosten eines Notars geht. Beim Notar hat man übrigens kein Wahlrecht, weil für bestimmte Rechtsgeschäfte die Beteiligung eines Notars vorgeschrieben ist..
Auch Humanmediziner haben zb eine Gebührenordnung, die GOÄ.
Wann leistest du dir als Privatperson einen Ingenieur?
Notarielle Handlungen sind per Gesetz stark reguliert. Du brauchst nur für besondere Rechtsgeschäfte einen Notar. Man könnte also sagen, da ist auch die Nachfrageseite stark reguliert.
Rechtsanwälte stimmt. Aber oftmals müsstest du keinen Rechtsanwalt einschalten, sondern könntest dich selbst vertreten. (Unter Umständen keine gute Idee). Ausserdem hat heute fast jeder eine Rechtschutzversicherung (wobei ich zweifle, ob das gesamtgesellschaftlich so gut ist).
Wenn ich meinen Kater selbst kastriere, kommt der Tierschutz. Selbst wenn ich das für den Kater schmerzfrei könnte.
Bei (Human-) Ärzten ist die Nachfrageseite durch eine Pflichtversicherung davor geschützt, durch eine medizinische Behandlung finanziell ruiniert zu werden.
Findet ihr denn nicht auch problematisch, dass von der GOT nicht (nach unten) abgewichen werden darf, selbst wenn das für den TA betriebswirtschaftlich möglich ist? Oder dass er mit einem Fuß vorm Verlust der Approbation steht, wenn er seine Preise bei alten Bestandskunden sozial ausgewogen gestaltet?
Es ist und bleibt für mich ein Problem, wenn der Gang zum Tierarzt zur sozialen Frage wird.