Alles anzeigenIch sehe hier keine Frage der Solidarität. Wie gesagt: Diese zu praktizieren steht jedem frei. Und Solidarität innerhalb einer privaten Interessensgemeinschaft (welche das hier auch immer sein mag) kann nicht gesetzlich verordnet werden. Ich sehe hier - abgesehen davon, dass ich es für unrealistisch halte - eine Frage dahingehend, wie tiefe staatliche Einschnitte in seine Entscheidungsfreiheit man sich wünscht. Und welches Maß an staatlich verordneter Ungleichbehandlung.
Das ist nicht Larifari, das ist ein Eingriff in Grundrechte. Dem Menschen soll bei Ausübung eines Hobbys auferlegt werden, eine Zwangsversicherung für dessen Ausübung abzuschließen. Nur fürs eigene - nicht existenzielle! - Risiko. Nicht, um das gesellschaftliche Risiko zu minimieren - das wird ja z. B. mit der Hundehalter- oder der KFZ-Haftpflicht durchaus schon gemacht (zu recht). Sondern wirklich nur für das eigene Risiko. Nicht mal die private Haftpflicht, die Fremdrisiken abdeckt, ist Pflicht. Das steht in keiner rechtlich irgendwie zu begründenden Verhältnismäßigkeit.
Es müsste zwangsläufig unterschieden werden zwischen Haus- und Nutztier. Dann wäre die Kluft bei der Bewertung von Leben nochmal größer als sie eh schon ist. Dann müsste auch bei Haustieren unterschieden werden, weil die Risiken und schlussendlich auch der „Ausfallswert“ unterschiedlich ist (und auch über den wird man diskutieren müssen, wenn man Risiken und Leistungen standardisiert für alle einbringen will).
Das Argument des Tierschutzes und Tierwohls ist wichtig. Aber liefert keine Begründung für eine allgemeine Versicherungspflicht. Denn diese müsste mit existenziellen Risiken begründet werden (wie z. B. bei Kranken-, Renten-, oder Arbeitslosenversicherung) und das ist bei Haustierhaltung nicht der Fall.
Begründung wäre hier also, dass der Staat unterstellt, dass Tierhalter sehr wahrscheinlich massenhaft der Verpflichtung zu artgerechten Versorgung ihrer Tiere nicht nachkommen und daher quasi per Gesetz dazu gezwungen werden müssen, Vorsorge zu betreiben, damit es nicht zu massenhaften Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt. Dass also der Einzelne gezwungen werden muss, bei der Ausübung eines Hobbys verantwortungsbewusst beim Schutz seines Eigentums vorgehen muss.
Ich würde in keinem Staat leben wollen, der seine Bürger so betrachtet und behandelt.
Echt überzeugende Argumentation.
Tierhaltung ist aber kein Hobby wie jedes andere.
Ich stelle mal frech die Behauptung auf, dass für manche/viele Menschen die Beziehung zu ihrem Hund/ ihrer Katze existentiell ist (ob das immer gut für das Tier ist, sei mal dahingestellt).
Erst heute wieder in der Zeitung gelesen, dass Vereinsamung die Volkskrankheit Nr. 1 ist und es immer mehr Betroffene werden, die zudem noch immer jünger werden.
Vielleicht dann in Zukunft Hundehaltung auf Rezept?