Der steuerfreibetrag für Kleingewerbe lag früher bei 17500 Euro. Ist jetzt hochgesetzt auf ich glaube 23 500 Euro.
Wie das ist, wenn man daneben auch noch einem.hauptjob hat, also ob das dadurch tangiert wird, weiß ich nicht. Hatte immer nur Kleingewerbe
Ich blicke da kaum durch, meine aber gerade zu verstehen, dass ich- wenn ich dann leider doch eine Steuererklärung abgeben würde- mit Hauptjob und Kleingewerbe zzgl. Übungsleiterpauschale ggf doch so rauskomme wie bisher. Dann müsste ich, ohne Minijob, die Unterrichzstätihkeit im Verein auch über das Gewerbe abrechnen.
Bin da weiiiit unter dem Freibetrag. Eigentlich ist das ja alles mehr ein Hobby mit den Kindern im Verein und ein paar Schülern mit Privatpferden.
Um die blöde Steuererklärung und eine E/Ü Rechnung würde ich dann aber nicht herum kommen.
Laut meinem alten Steuerberater muss man Minijobs nichtmal angeben in der Steuererklärung. Er hat meinen damaligen Chor jedenfalls gar nicht erst mitgerechnet.
Wie das jetzt ist, wenn sich da was aus unterschiedlichen Jobs zusammensetzt, weiß ich dann wieder nicht