Beiträge von Anirac

    Es geht ja darum, dass ich eben nie 3 Tage am Stück dort arbeite und wie das wohl dann gehandhabt wird

    Dann ist deine Vereinbarung der Zeitverteilung quasi im Rahmen einer Gleitzeit, oder? Du hast einen ganz normalen 5-Tage-Arbeitsvertrag und auch Urlaubstage die 5-Tage-Wochen? Dann gilt das meiner Meinung nach auch für eine Krankheit/Krankschreibung, die alle regulären Arbeitstage (also 5) umfassen muss. Ich verstehe aber, dass das bei dir mit den Stunden 3x so kompliziert ist, weil da ja noch jemand drittes im Spiel ist, nicht nur AG und du.

    Ich habe früher auch 60% Teilzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet und meine Verteilung war nur Absprache von mir und dem direkten Vorgesetzten, ohne die Personalabteilung zu involvieren. Offiziell hatte ich eine 5-Tage-Woche, intern nur 4. Mir wurde für jeden Tag 1/5 der Wochenarbeitszeit gut geschrieben, daher musste ich mich auch für Tage, die ich nicht da bin, krank melden, da ich ja sonst Minus machen würde. Genauso wenn ich an einem meiner langen Tage krank war, diese Zeit musste ich teilweise nacharbeiten, weil statt 8 nur 5 h aufgeschrieben wurden.

    Nein, mein Vertrag läuft tatsächlich über Minuten, nicht über Stunden/Tage. Wie ich die verteile ist meine Sache bzw. Natürlich in Absprache mit den Schülern und natürlich der Schule wegen der Räumlichkeiten.

    Urlaubstage sind bei uns ja auch anders, da wir ferienüberhang haben. D.h. wir haben ja mehr Uraub als normal. Dafür bekommen wir aber von den eigentlichen Minuten einen gewissen Prozentsatz abgezogen und haben Zusammenhangstätigkeiten, die wir machen (Vorspiele, Konzerte, Wochenendtermine etc).

    Also es ist eh alles etwas anders bei uns 😅

    Wie gesagt habe ich dem Personalamt die Frage ja schon gestellt.

    Doch, ich bin angestellt im TvÖD.. Aber wir sind halt kein Büro und keine Firma sondern eine Musikschule. Das was du schreibst wann gesund und wann krank und entsprechend AU weiß ich. Es geht ja darum, dass ich eben nie 3 Tage am Stück dort arbeite und wie das wohl dann gehandhabt wird und ob das jemand weiß. Hätte ja sein können. Wenn ich mich krankmelde, gilt die Krankmeldung erstmal einfach nur für den Tag, für den ich mich krankmelde. An den Tagen, die ich nicht dort arbeite, melde ich mich ja nicht krank. Bisher habe ich mich aber auch noch nie wieder "gesund gemeldet", sondern bin dann einfach am nächsten Tag, an dem ich arbeite, wieder zur Arbeit.

    Das ist irre, wie planen die Dich denn ein? Die können doch garnicht wissen, ob Du Freitag wieder da bist, wenn Du Dienstag krank bist?

    Deinem Vertrag nach hast Du (inzwischen, üblicherweise, früher waren es 6) 5 Arbeitstage. Dass Du nur an 2 eingesetzt wirst, ist nett. Wenn im Vertrag die Verteilung nicht konkret festgelegt ist, hat der AG (grundsätzlich) jedes Recht, Dich auch an anderen Tagen einzusetzen. (nur mal nebenbei)

    Wenn die das (mit der Krankmeldung) so akzeptieren, ist das reiner Goodwill. Netter Arbeitgeber.

    Die planen mich gar nicht ein. Ich plane meine stundenpläne selbst und arbeite dort an 3 Tagen, Montag, Dienstag und Freitag. Es würde keiner merken, wenn ich Freitag nicht hingehen würde. Außer meinen Schülern 🤪 aber wenn jetzt bspw. Alle Schüler absagen, fahr ich auch nicht zur Arbeit, denn dann hab ich keine. Ist halt ein spezieller Bereich, arbeite ja nicht Im Büro.

    Wenn ich wollte könnte ich auch anders verteilen und 4 Tage dort arbeiten. Oder 5. Das interessiert das Personalamt nicht, wie ich meine Minuten verteile. Das muss ich nur mit der Musikschule.klären wegen der Raumverteilung.

    Im Vertrag steht halt am 3. Werktag in Folge, wenn ich das richtig im Kopf habe.

    Dann ist es eindeutig. Ein Werktag ist ein Tag von Montag bis Samstag. Das hat nichts mit Deiner Arbeitsverteilung zu tun, sondern dreht sich rein um die gesetzliche Definition des Werktages.

    Das bedeutet, wenn Du Dich Dienstag krankmeldest, benötigst Du am 3. Werktag dann (also Di=Tag1, Mi=Tag2, Do=Tag3, für den Donnerstag benötigst Du dann auf jeden Fall AU) den Krankenschein. Ich vermute!!, Du könntest das abwenden, wenn Du Dich am Mittwoch gesundmelden würdest. Ansonsten gilst Du bis zum nächsten "Auftauchen", das wäre dann ja der Freitag, als krank. Woher sollte die Perso denn auch wissen, dass Du gesund bist?

    Wenn ich nur 1 Tag krank bin (also bis zu dem.Punkt, wo ich eine offizielle Krankmeldung brauche). melde ich mich nicht beim personalamt krank, sondern nur in der musikschule. Also wenn ich Freitags wieder da bin, bin ich Freitags wieder da und brauche keine Krankmeldung für die Tage Mittwoch und Donnerstag, an denen ich ja gar nicht dort arbeite.

    Das mit dem Wochenende weiß ich.

    Nein, meine Tage suche ich mir selbst aus, ich bin auf ein Minutenkontingent angestellt. Ich glaube nicht, dass das Personalamt weiß, an welchen Tagen wir arbeiten. Die würden auch z.b. nicht mitbekommen, wenn ich einfach mal nicht komme. Was ich natürlich auch nicht ausnutze.

    Im Vertrag steht halt am 3. Werktag in Folge, wenn ich das richtig im Kopf habe. Aber ich warte jetzt mal ab, welche Antwort ich vom Personalamt bekomme, für dieses Mal spielt es dann keine Rolle, da ich am Freitag wieder arbeiten werde.

    Im übrigen weiß ich nichtmal, ob die krankmeldungen ohne Krankenschein überhaupt beim Personalamt ankommen.

    Natürlich passiert es bei mir öfter, wenn ich krank bin, dass es dann nur 1 oder 2 Tage sind, weil ich eben nur höchstens 2 Tage in Folge in der Musikschule arbeite.

    Mit einer Erkältung arbeitsunfähig geschrieben sein, abends aber in einer kalten, zugigen Halle musizieren, schließt sich damit in meinen Augen aus

    Darum geht es ja im Grunde. Bzw. Nicht. Wenn ich dienstags krankgemeldet bin, bin ich das ja mittwochs nicht mehr. Muss mich mittwochs ja auch nicht krankmelden, da ich dann gar nicht in der festanstellung arbeite. Ob ich dann noch krank bin oder nicht, weiß ja niemand. Dass ich nicht an einem Tag, an dem ich auf meiner Stelle krankgeschrieben bin, abends noch woanders ne Probe halte, ist ja gar keine Frage.

    Das wäre mir zumindest beim durchlesen bei Vertragsunterzeichnung nicht aufgefallen, müsste ich nochmal nachlesen. Ich könnte ja auch Montag krank sein und dann Freitag wieder, wenn ich nur Montag und Freitag an der MS arbeite. Dadurch, dass kaum jemand durchgehend 5 Tage dort arbeitet, wird es gerne etwas verwirrend 😅

    Und an meinen selbstständigen Tagen gucke ich dann schon was ich evtl. Trotzdem unbedingt machen muss und was ich ausfallen lasse. Weil ich da ja nachholen muss (z.b. 2 ensembleproben heute abend- da steht eh noch jeweils eine aus zum nachholen, da kann ich nicht noch ne weitere draufpacken, irgendwann kriegt man die ja nicht mehr nachgeholt).

    Nur eine Sicht: Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass du durchgehend krank bist, hätte er vermutlich ein Problem damit, wenn du zwischenzeitlich entscheidest, trotz Krankheit selbstständig zu arbeiten, sofern er das mitbekommen kann. Die Argumentation "ich kann da nicht noch eine Probe ausfallen lassen" sieht ein Arbeitgeber wahrscheinlich kritisch.

    Wenn ich Dienstag krank bin teile ich das mit. Mittwochs bin ich also nicht krankgeschrieben. Da dürfte ich dann ja theoretisch machen was ich wollte. Wenn es mir dann Mittwoch oder Donnerstag so gut geht, dass ich mir zutraue zu arbeiten, sollte das ja kein Problem sein.

    Wie es mir Freitags geht, weiß ich dann natürlich nicht, egal ob ich zwischendurch was arbwite oder nicht (hab übrigens vor am Freitag arbeiten zu gehn, daher hat es für dieses mal vermutlich keine Bewandnis). Bin ich Dienstag kankgemeldet und mah abends noch was freiberufliches- das würde ich nie machen. Aber am nächsten oder übernächsten Tag?

    Da fällt mir nichts zu ein außer: Alter..!