Im Namen der Recycling- und Kammerjägergewerkschaft beantragt Geri:
1. Ab sofort muss die Befreiung eines Grundstücks von Amseln und Mäusen angemessen entlohnt werden. Als angemessene Entlohnung werden Bälle, Surimi und Streicheleinheiten akzeptiert; Obst und Gemüse stellen keine ausreichende Bezahlung dar.
2. Dem Kammerjäger muss Zutritt zu jedem Grundstück gewährt werden. Zäune, Tore und Hecken sind, so es nötig ist, dazu zu entfernen. Landwirtschaftliche Flächen dürfen zwecks Mäuseentfernung auch umgegraben werden.
3. Es ist am Arbeitsplatz für eine Toilettenmöglichkeit zu sorgen, die der Recyclinggesellschaft zugänglich ist.
4. Einen Teil der Entlohnung sollte in Form ausschließlicher Aufmerksamkeit des menschlichen Mitarbeiters erfolgen. Diese ist ausnahmslos nur dem Kammerjäger zu widmen. Andere Hunde werden nicht gestreichelt, da dies einen Verstoß gegen das Kammerjäger-Beschmusungsgesetz darstellt.
5. Bei der Ausübung der Tätigkeit zu Schaden gekommene Möbel oder Gartenpflanzen sind dem Kammerjäger nicht in Rechnung zu stellen sondern klaglos zu ersetzen (oder eben nicht).
Nachtrag von Recyclingprofi Garmr:
1a. Fachmännisch entnommene Vögel und Mäuse sind dem Recyclingprofi zur Entsorgung zu überlassen. Zusätzlich sind als Entlohnung für das Recycling Kekse bereit zu halten. Die Kekse müssen mindestens eine Getreidesorte enthalten. Alternativ wird gern Döner genommen.
2a. Der Zutritt zu den Grundstücken, auf denen das Kammerjäger-Recycling-Team tätig ist, ist für die Dauer des Auftrags für Fremde untersagt. Nichtbeachtung wird mit Brüllen und Schimpfen geahndet. Sollte Zutritt dringend notwendig sein, ist dieser im Voraus beim menschlichen Mitarbeiter zu beantragen.
3a. Dem Recyclingprofi ist das Einsammeln jeglicher Kot- (?) und Speisereste auf den Grundstücken zu erlauben. Eine Entfernung dieser ohne Genehmigung des Recyclingprofis wird mit traurigen Hundeblicken geahndet und muss mit Streicheleinheiten wieder gut gemacht werden.