Tierhaltung würde ich generell genehmigen lassen, bei mehreren Tieren die Anzahl im Mietvertrag mit aufnehmen.
Bei Hunden sollte es auch explizit drinstehen, welcher Hund genau genehmigt wird, ist vor allem bei manchen Rassen, mehreren oder besonders großen Hunden in Wohnungshaltung wichtig *find*
U. a. auch, damit die Nachbarn keinen Streß machen können (Dreck durch Pfoten, Haare/Flusen im Treppenhaus, oder Allergie eines Nachbarn, der dieses Treppenhaus ständig nutzen muß)
Steht ein Passus drin, daß bei Beschwerden der Nachbarschaft die Tierhaltung auch später noch versagt werden kann, würde ich das von einem Anwalt prüfen lassen - denn schlußendlich würde es bedeuten, das Tier abschaffen oder eben nochmal umziehen zu müssen.
Sorry aber das ist Quatsch. Man sollte das Thema nicht erwähnen.