Für das Kind bleibt zu hoffen, dass die Verletzungen vollständig heilbar sind!
Als Halter steht ihr für die vollständigen Arzt- und Krankenhauskosten und ggf. Heilanschlussbehandlungen (z.B. Physio) gerade, Verdienstausfall der Eltern (wenn vorhanden), Schmerzensgeld und Strafe, weil eine 12jährige den Hund ausführt und ggf. die amtlichen Auflagen bis hin ggf. Gefahrhundesteuer.
Sollten Narben oder gar Nervenschädigungen in der Kinderhand verbleiben, zahlt ihr weiter - sehr lange!
Die private Haftpflicht zahlt nicht für Schäden durch Hunde und Hundehaftpflicht ist raus, weil ihr gegen das Gesetz verstoßt.
Dass ihr das tut, wissen alle (Dorf...) und wie lange schon, ebenfalls.
Selbst wenn ihr komplett uneinsichtig sein solltet, was euren Umgang zwischen Kindern in der Kernfamilie und weiteren Familie angeht - Kindergassi ist raus, außer, ihr wollt permanent deswegen angezeigt werden und eure Hunde vollständig vermurksen oder langfristig entzogen bekommen, wenn ihr eure kleine Tochter weiterhin alleine Gassi schickt.