von einer Privatperson, die ihn selbst erst seit kurzem aus dem Auslandstierschutz hat, ihn aber aufgrund ihrer veränderten Lebensumstände nun abgeben muss.
Wurde die der Hund von der Orga vermittelt?
Wenn nicht, lass die Finger davon.
Genau, nahezu alle Orgas haben die Vertragsklausel, dass der Hund bei Abgabe wieder dorthin zurück soll.
Falls du den Hund übernehmen wollen solltest, muss das zwingend über die Orga abgeklärt werden, sonst kann das richtig Ärger geben.