Naja so ganz jung bin ich mit fast 39 nicht mehr;-) und auch unsere Nachbarn müssen durch unser Besitz der Wohnung dann auch mit unserem Hund klarkommen. Einen RR gibt es hier schon, und andere große im Parterre. Sind 42 Wohnungen. Es ist wirklich nicht sehr belebt.
Auch als Eigentümer habt ihr kein uneinschränkbares Hundehaltungsrecht. Macht der Hund viel Lärm oder wirkt bedrohlich, kann ggf. die Hausverwaltung/Eigentümerversammlung eine Einschränkung der Hundehaltung auch in eurer Eigentumswohnung durchsetzen. Das ist natürlich der Worst Case, aber bei einem großen Hund, der als gefährlich wahrgenommen wird, kann das im Raum stehen.
Gerade wenn du eher wenig Kontakt zu anderen Menschen haben willst, empfiehlt sich meines Erachtens ein netter Hund. Mit einem Hund, der ggf. Artgenossenunverträglichkeit mitbringt oder fremde Menschen dezent doof findet, wirst du viele negative Kontakte haben. Mit einem unauffälligen Hund passiert das nicht so. Generell wirst du mit einem Hund an der Leine viel mehr Kontakte haben als ohne.
Das Territorium, das mein Hündin "verteidigt", erstreckt sich auf Flur, Aufzug und sogar die Wege hier ums Haus, wenn sie ihre Erzfeindin trifft. Da sie klein und niedlich ist, finden andere das zum Glück unproblematisch, das ist ein Bonus.